Obwohl klagende Gemeinde außerhalb liegt
Erneuter Gerichts-Erfolg für Bombodrom-Gegner
Geulen und Klinger sehen die Bedeutung des Beschlusses darin, dass Lärz vor Gericht gesiegt hat, obwohl die Gemeinde außerhalb des Areals liegt. Dies bedeute, dass die Bundeswehr grundsätzlich gehindert sei, das Bombodrom zu nutzen. Erst vor knapp einer Woche hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass eine Klage der Gemeinde Schweinrich gegen die militärische Nutzung des Geländes aufschiebende Wirkung hat. Bei dem Gericht waren insgesamt 14 Klagen gegen die geplante Inbetriebnahme des Bombenabwurfplatzes eingereicht worden. Zudem hatten die "Bombodrom"-Gegner und betroffene Kommunen Anträge auf einstweilige Anordnung gegen die sofortige Aufnahme des Betriebs gestellt.
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Am 25. Sep. 2003 unter:
welt-onlineStichworte:
« Breite Initiative fordert Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft
Friedensbewegung ruft zu Aktionstag auf »

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