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Bundestag beschließt Einschnitte bei Arbeit und Gesundheit

Schröder drohte Abgeordneten

Der Bundestag hat am Freitag weitere Einschnitte im Sozialbereich beschlossen. Neben der Gesundheitsreform verabschiedete das Parlament auch Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Auf die Versicherten kommen durch die Gesundheitsreform neben höheren Zuzahlungen und einer Praxisgebühr auch stärkere Belastungen beim Zahnersatz zu. Ziel ist eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen von zehn Milliarden Euro bereits im kommenden Jahr. Im Arbeitsmarkt-Bereich beschloss das Parlament eine Einschränkung des Kündigungsschutzes und die Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld von derzeit bis zu 32 Monaten auf künftig maximal 18 Monate. Der Regelfall soll bei 12 Monaten liegen.

Rot-Grün brachte bei der Abstimmung über die Gesundheitsreform eine eigene Mehrheit zu Stande, nachdem Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das einheitliche Auftreten der Koalition zum Beweis ihrer Regierungsfähigkeit erhoben und mit dem Ende von Rot-Grün gedroht hatte. In der von der Koalition beantragten namentlichen Abstimmung votierten 517 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und Union, 54 stimmten dagegen. Es gab drei Enthaltungen. Die FDP lehnte das Gesetz geschlossen als "Entmündigungsprogramm" ab. Auch die zwei fraktionslosen PDS-Abgeordneten stimmten mit Nein. In der SPD votierten sechs Abgeordnete gegen das Gesetz, der Grünen-Parlamentarier Werner Schulz enthielt sich. Auch bei der Union gab es drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. SPD und Grüne kamen so auf 297 Stimmen. 288 wären für eine eigene Mehrheit nötig gewesen. Allerdings waren 29 Abgeordnete abwesend. Bei Anwesenheit aller Parlamentarier kann sich die Koalition theoretisch nicht mehr als vier Abweichler leisten.

Der Sozialverband VdK beklagte, Versicherte, chronisch Kranke und ältere Menschen müssten nun "die Zeche zahlen".

Die Neuregelungen müssen noch vom Bundesrat bestätigt werden, der sich frühestens am 17. Oktober damit befassen will.

Auch der Unions-dominierte Bundesrat verabschiedete am Freitag in Berlin eine Gesetzesinitiative für Änderungen im Arbeitsrecht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Abweichungen von Tarifverträgen sowie eine Rücknahme der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Das Kündigungsschutzgesetz soll nicht für Neueinstellungen bei Betrieben gelten, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, der Anspruch auf Teilzeitarbeit wieder eingeschränkt und der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen erleichtert werden.