Bundesratsentscheidung

Keine Wildtiere im Zirkus

Die heutige Entscheidung des Agrarausschusses des Bundesrates für ein grundsätzliches Wildtier-Haltungsverbot in Zirkussen (z.B. Affen, Bären und Elefanten) bezeichnet die Artenschutzorganisation Pro Wildlife als einen Meilenstein für den Tierschutz. Der Agrarausschuss hat am heutigen Montag einen Antrag Bayerns angenommen, der ein grundsätzliches Haltungsverbot für Wildtiere in Zirkussen empfiehlt. Der Vorschlag erweitert eine Initiative Hessens, die Haltung von Affen, Großbären und Elefanten zu untersagen. Das für Tierschutz zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium hatte noch am Freitag im Bundesrat erklärt, die artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen sei durch das Tierschutzgesetz ausreichend geregelt.

Doch die traurige Praxis in den Zirkusunternehmen widerlege dies, so die Kritik. "Ministerin Künast, die zum Beispiel bei den Legehennen großes Engagement für den Tierschutz bewiesen hat, muss nach der Entscheidung des Bundesrates nun auch für Wildtiere im Zirkus aktiv werden", so Pro Wildlife Sprecherin Freyer. Für Wildtiere seien die Lebensumstände in Zirkussen völlig inakzeptabel. Bundesministerin Künast sei jetzt aufgefordert, die Entscheidung des Bundesrates möglichst schnell in die Tat umzusetzen, um das Leid in der Manege zu stoppen. Auch die beschlossene Einrichtung eines Zentralregisters für Zirkustiere würde zukünftig eine bessere bundesweite Kontrolle der Tierhaltung und -herkunft ermöglichen.

Als Durchbruch beurteilt Freyer auch den Beschluss, ein Zentralregister für die Tierhaltung in Zirkussen einzuführen. "Bislang scheitern Auflagen von engagierten Amtstierärzten vor Ort daran, dass der Wanderbetrieb nach kurzer Zeit weiterzieht - oft mit unbekanntem nächstem Aufenthaltsort. Eine Kontrolle, ob die vom Tierarzt angeordneten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden, ist damit bislang nahezu unmöglich", erläutert die Biologin. Zukünftig könnten Amtstierärzte die Vorgeschichte und Herkunft eines bestimmten Tieres zentral überprüfen.

Tierschutzverbände hatten sich bis zuletzt bei den Bundesländern für ein umfassendes Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen eingesetzt. Unter Zirkusbedingungen seien die Bewegungsmöglichkeiten für die Wildtiere drastisch eingeschränkt, ausgeprägtes Wanderverhalten (wie bei Bären, Elefanten oder Giraffen), Klettern ( Affen, Tiger) oder Schwimmen (Robben, Flusspferde) wären nicht möglich. Fatale Folgen habe auch das Ignorieren des artspezifischen Sozialverhaltens, wie die Einzelhaltung von Gruppentieren (bei Affen, Elefanten, Löwen, Giraffen, Robben) oder die Gruppenhaltung von größtenteils solitär lebenden Arten ( Bären, Tiger). Die Haltungsbedingungen in Zirkussen führten in der Praxis häufig zu massiven Verhaltensstörungen (zum Beispiel Autoaggression, stereotypes Auf- und Abgehen, Weben), Krankheiten und frühzeitigem Tod.

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