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Zeitungsverleger wollen Tabakwerbung

Zeitungskongress in Berlin

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Bereitschaft der Politik, das Kartellrecht zu novellieren. Allerdings dürfe eine Lockerung der Pressefusionskontrolle auf keinen Fall mit gesetzlichen Auflagen verknüpft werden, mit denen die privatwirtschaftliche Verfassung der Verlage in Frage gestellt wird, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen bei der Eröffnung des Zeitungskongresses in Berlin. Deutliche Kritik übte der Verband an der EU-Politik, die die wirtschaftliche Leistungskraft der Verlage akut bedrohe. Es sei konsequent, dass die Bundesregierung sich auch juristisch gegen das Tabakwerbeverbot wehre. Werbeverbote seien ein Verstoß gegen die Pressefreiheit. Doch dies halte die EU-Bürokratie nicht davon ab, neue Verbotsschilder aufzustellen. Hinter einer solchen Politik stecke ein Menschenbild, das sich gegen den mündigen und eigenverantwortlichen Bürger richte.

Im Punkt der Pressefusionskontrolle seien Regelungen, die auf eine Trennung von unternehmerischer und publizistischer Verantwortung hinausliefen, seien inakzeptabel. Darüber hinaus zwinge der zugespitzte Wettbewerb der Medien die Zeitungshäuser dazu, verstärkt zu kooperieren oder zu wirtschaftlich funktionsfähigen Einheiten zu fusionieren. Dies sei aber mit den geltenden Regelungen der Pressefusionskontrolle oft unmöglich. Kritik übte der BDZV-Präsident am Plan der Bundesanstalt für Arbeit, einen so genannten "virtuellen Arbeitsmarkt" im Internet zu etablieren. Es sei unverantwortlich, dass damit von staatlicher Seite ein Unternehmen gestartet werde, das den gesamten Bereich der Stellenanzeigen in Gefahr bringe.

"Statt tatsächlich Problemlösungen bei der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln, attackiert die Bundesanstalt unsere Zeitungsverlage", sagte Heinen. Die deutliche Kritik des BDZV-Präsidenten richtete sich auch gegen die Deutsche Post AG, die unter dem Produktnamen "Einkauf aktuell" seit einigen Monaten Werbeprospekte sowie eine posteigene TV-Zeitschrift in die Briefkästen steckt. Möglich sei dies durch die Einnahmen aus dem Monopol der Briefzustellung. "Wir haben es hier mit einer unzulässigen Quersubventionierung zu tun, die das Beilagengeschäft der Zeitungen und auch der Anzeigenblätter gefährdet", so Heinen.