Bombodrom-Klagen

Struck will in Wittstock sofort bomben

Der juristische Streit um den Bombenabwurfplatz bei Wittstock in Brandenburg geht in die nächste Runde. Das Verteidigungsministerium in Berlin will beim brandenburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen die Entscheidungen des Potsdamer Verwaltungsgerichts einlegen, die der Bundeswehr eine Nutzung des "Bombodroms" vor einer endgültigen Gerichtsentscheidung untersagen. Bei Gericht wurden 14 Klagen gegen die geplante Inbetriebnahme des Bombenabwurfplatzes eingereicht. Zudem hatten die "Bombodrom"-Gegner und betroffene Kommunen Anträge auf einstweilige Anordnung gegen die sofortige Aufnahme des Betriebs gestellt; drei einstweilige Anordnungen gegen die Inbetriebnahme hat das Gericht bisher erlassen.

Zunächst geht es laut Verteidigungsministerium um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Antrag der Gemeinde Schweinrich, die sofortige Aufnahme des Betriebs nicht zuzulassen. Das Potsdamer Gericht war dem Begehren der Kommune gefolgt und hatte entschieden, dass ohne eine endgültige Klärung der "Bombodrom"-Klagen kein Flugbetrieb stattfinden dürfe. Mit der Beschwerde beim OVG will das Ministerium erreichen, dass der Militärbetrieb beginnen kann.

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) hatte im Juli seine Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme des ehemals durch die sowjetische Streitkräfte genutzten Luft-Boden-Schießplatzes bekannt gegeben.

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