Artenschutz

Verfolgung der illegalen Vogelfänger gefordert

Anlässlich der geplanten Novellierung der Bundesartenschutzverordnung hat der Naturschutzbund NABU Verschärfungen des Artenschutzrechtes in Deutschland gefordert. "Das Artenschutzrecht muss verschärft, aber auch vollzugstauglicher und bürgernäher gestaltet werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Da es im Bundesnaturschutzgesetz selbst nur wenige direkt wirksame Bestimmungen gebe, werde zurzeit noch vieles in der nachgeschalteten Bundesartenschutzverordnung geregelt, die wiederum durch übergeordnete Bestimmungen des EG-Rechtes und des internationalen Artenschutzrechtes ergänzt würde. Da kaum ein Beamter und Zoohändler, geschweige denn die privaten Tierliebhaber diesen Wust von Bestimmungen durchschauten, könne eine Vereinfachung schon eine Verbesserung bewirken, so Tschimpke.

Mit der anstehenden Novelle müsse insbesondere der Import und Verkauf von Wildfängen gefährdeter Tierarten rigoros verboten werden. Außerdem forderte der NABU, endlich auch die Herstellung und den Verkauf von so genannten nicht selektiv fangenden Fallen und allen Arten von Vogelfallen in Deutschland zu unterbinden. Bislang verbiete die Bundesartenschutzverordnung nur die Anwendung, nicht aber Herstellung und Verkauf von Netzen, Fallen, und anderen Fangeinrichtungen, mit denen Vögel und Kleintiere gefangen oder getötet werden könnten. Eine neue

Dokumentation des NABU belegt, dass Fallen, die im Handel ohne jegliche Beschränkung erhältlich sind, nach wie vor in großem Maße in Deutschland gehandelt und auch eingesetzt werden. "Was angeboten werden darf, wird gekauft und leider auch illegal eingesetzt", so Tschimpke.

Das wahre Ausmaß dieses Artenschutzskandals scheint nach den Erkenntnissen des NABU in der Öffentlichkeit bislang nur deshalb verborgen geblieben zu sein, weil die zuständigen Behörden kaum in der Lage sind, die illegalen Vogelfänger zu ertappen und anzuzeigen. "Die barbarische Vogelfängerei muss gestoppt werden", so der NABU-Präsident. Hierzu müsse das Artenschutzrecht nach Ansicht des NABU so reformiert

werden, dass es ohne großen Verwaltungsaufwand durchsetzbar sei.

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