Gegenwind für Clement
Bundesverwaltungsrichter hält Arbeitsmarkt-Reform für verfassungswidrig
Nach Ansicht des Richters sei dies um so gravierender, als "auch objektiv willkürliche" und "fachlich sinnwidrige" Eingliederungsleistungsangebote als zumutbar gelten würden. Die Betroffenen hätten daher "keinen wirksamen Schutz" vor "unqualifizierten, überforderten oder gar böswilligen Fallmanagern" der Arbeitsverwaltung.
Dem Blatt zufolge müssen nach Clements Entwurf Arbeitslose, die momentan nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, auch sonstige "Arbeitsgelegenheiten" übernehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Bei Ablehnung dieser Arbeiten seien verschärfte Sanktionen vorgesehen. Berlit werfe die Frage auf, ob solche Sanktionen nicht mit dem Verbot der Zwangsarbeit nach Artikel 12 Grundgesetz kollidieren.
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Am 09. Sep. 2003 unter:
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