Vor der Abstimmung im Bundestag
Im Flüchtlingsbereich bedeuten Hartz 3 und 4 ein Förderband ins soziale Abseits
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und einem Großteil der Geduldeten drohe die kaltherzige Aussperrung vom Bezug des geplanten Arbeitslosengeldes II. Flüchtlingen will man zumuten, noch weit unter dem massiv abgesenkten Leistungsniveau des Arbeitslosengeldes II zu leben. Bereits bisher existenten Ausgrenzungsstrategien folge weitere Diskriminierung per Gesetz.
Fatal sei auch, dass an Maßnahmen der Arbeitsförderung, wie Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Berufsausbildung, nicht teilnehmen kann, wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Dies betrifft etwa Flüchtlinge, die zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Nach Jobverlust und Ende des Arbeitslosengeldbezuges müssen sie mit Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechnen. Von sämtlichen Fördermaßnahmen ausgeschlossen, ist ihr Weg in die Langzeitarbeitslosigkeit vorgezeichnet.
Die nächste Verschärfungsrunde drohe bereits. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat am 8. September 2003 in ihren eigenen Gesetzentwurf zur "Sicherung der Existenzgrundlagen" Vorschriften aufgenommen, die vorsehen, dass Asylsuchende künftig keine Chance haben sollen, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu erhalten. Bislang muss nach drei Jahren reduzierter (Sach-) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz besteht.
Wie angekündigt werde die Union ihre Vorstellungen in das Vermittlungsverfahren zum Zuwanderungsgesetz einbringen, wo der nächste sozialpolitische Kuhhandel zu Lasten der Betroffenen droht. PRO ASYL stimmt mit vielen Organisationen in der Kritik der Hartzpläne überein. Im Zentrum der fälschlicherweise als "Reformvorhaben" titulierten Hartzgesetze stehe die Absicht, die Risiken der Arbeitslosigkeit weiter zu individualisieren und den vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten die Schuld an ihrem Schicksal zuzuweisen.
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