Fachleute geben keine Chance
Sozialverband droht mit Verfassungsklage gegen Rentenkürzungen
Grünen-Fraktionsvize Thea Dückert gibt einer möglichen Verfassungsklage der Sozialverbände gegen die Rentenbeschlüsse der Bundesregierung keine Chance. Dückert sagte, der Koalitionsbeschluss habe alle Grundsätze der Rentenversicherung, beispielsweise das Äquivalenz-Prinzip beachtet. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte zuvor eingeräumt, dass es sich bei den Rentenbeschlüssen der Regierung de facto um eine Rentenkürzung handelt.
In der Union gab es unterschiedliche Reaktionen. Während der CDU-Vize und niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) auch Verständnis für die Pläne äußerten, wies der Sozialexperte der Unions-Fraktion, Andreas Storm (CDU), die Vorhaben von Rot-Grün als "rentenpolitischen Offenbarungseid" zurück. Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik würden die Renten erheblich gekürzt.
Der Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber (CSU), bezeichnete die Rentenreform der Bundesregierung dagegen als zu zaghaft, um die Alterssicherung dauerhaft zu konsolidieren. Er sicherte aber der Bundesregierung im Bundesrat eine "konstruktive Mitarbeit" zu. Auch Böhmer zeigte sich offen für Verhandlungen über die Verschiebung der Rentenauszahlung an Neurentner und eine Entbürokratisierung der Riester-Rente.
Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, nannte die Ergebnisse der Regierung einen Offenbarungseid für die Sozialpolitik der Regierung. Er betonte: "Wir werden jede einzelne Maßnahme auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen und gegebenenfalls vor Gericht klagen."
VdK-Präsident Hirrlinger fügte hinzu, die Rentner seien so verunsichert und hätten so viel Angst wie noch nie. Mit den geplanten Mehrleistungen in der Gesundheitsreform müssten die Rentner eine echte Rentenkürzung hinnehmen. Wenn sie jetzt noch den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssten, hätten sie zwei Prozent weniger Rente, sagte Hirrlinger.
Fachleute geben Verfassungsklagen gegen die Rentenkürzungen allerdings keine Chance. Zwar seien Rentenansprüche grundsätzlich wie Eigentum geschützt, jedoch habe der Staat weite Gestaltungsspielräume. Diese seien von den rot-grünen Plänen nicht verlassen worden.
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