Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Atomkraftgegner wehren sich gegen Urteil

Vier Atomkraftgegner haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen eines gegen sie ergangenen Urteils eingereicht. Die Männer hatten sich im März 2001 an die Schienen gekettet, um gegen einen Atommülltransport ins niedersächsische Zwischenlager Gorleben zu protestieren. Dieser wurde dadurch rund 17 Stunden aufgehalten. Das Landgericht Lüneburg hatte sie daraufhin mit der Begründung zu Geldstrafen verurteilt, den öffentlichen Betrieb der Bahn gestört zu haben.

Die Revision der Castor-Gegner vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG) war gescheitert. Die Entscheidung des Gerichts sei unverhältnismäßig, sagte am Montag der Hamburger Rechtsanwalt Martin Lemke. Den herangezogenen Paragrafen habe der Gesetzgeber für gemeingefährliche Sabotageakte vorgesehen. Die Atomkraftgegner wollen mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass die Strafvorschrift 316b nicht "zum Gummiparagrafen gemacht und Aktionsformen sozialer Bewegungen unter Terrorverdacht gestellt werden".

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