Bundesjagdgesetz
Bedrohte Tiere sollen nicht mehr jagbar sein
"Massive Konflikte gibt es heute vor allem bei der Jagd auf so genannte Beutegreifer", so Opitz. Hier sei entgegen früher verbreiteter Ansicht keine Bejagung aus Artenschutzgründen erforderlich. So müssten nach Ansicht des NABU unter anderem alle Greifvögel endlich aus dem Jagdgesetz gestrichen und unter Schutz gestellt werden. Ein weiterer Missstand sei die Jagd auf Arten, wie etwa arktische Gänse, die Deutschland als Durchzugs- oder Überwinterungsgebiet nutzten. "Die am 1. November in vielen Bundesländern beginnende Bejagung solcher Tiere verbietet sich aus ethischen Gründen, da Deutschland selbst nicht die Verantwortung für deren Fortbestand trägt", sagte Opitz.
Nach den Vorstellungen des NABU müsse sich Jagd zukünftig auf Rot-, Dam- und Sikahirsch, Reh, Gemse, Mufflon, Wildschwein, Wildkaninchen, Fuchs, Feldhase, Fasan und Stockente beschränken. Wenn eine nachhaltige Nutzung wegen der Gefährdung einer dieser Arten nicht gewährleistet sei, müsse der Bestand ganzjährig unter Schutz gestellt werden. Ein Beispiel hierfür sei der Feldhase, der in den Roten Listen der Bundesländer als gefährdet eingestuft werde. Der NABU forderte die Bundesregierung erneut auf, noch in dieser Legislaturperiode die Novelle des Bundesjagdgesetzes ins Visier zu nehmen. Auch die Jäger sollten ihren Widerstand aufgeben, so Opitz: "Wenn sich große Teile der Jägerschaft bis jetzt vehement gegen die überfällige Reform sträuben, legt es den Verdacht nah, dass es mit ihrem Selbstverständnis vom Naturschützer nicht soweit her ist."
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Am 28. Okt. 2003 unter:
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