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Hartz 4 Empfänger - Zum Leben zu wenig

Arbeitsmarkt - Bildungsverband kritisiert Hartz-Konzept

Der Bildungsverband zweifelt an Teilen des Hartz-Konzepts zur Reform des Arbeitsmarktes. Die Pläne der Bundesregierung für die Personal-Service-Agenturen (PSA) und zur Weiterqualifizierung hält der Verband Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband/BBB) für nicht realistisch. Unter anderem sei die geforderte Eingliederungsquote von 70 Prozent nach einer Qualifizierungsmaßnahme laut Helfrich unrealistisch. "Der Durchschnitt zeigt für den Osten eine Eingliederungsquote von 35 Prozent und für den Westen eine Quote von 48 Prozent", sagte Helfrich. Das bedeute, dass auch nach einer Weiterbildung durchschnittlich über die Hälfte der Absolventen keine Arbeit bekämen.

Die neuen Gesetze seien "mit heißer Nadel gestrickt", sagte Verbandsvorsitzender Rudolf Helfrich am Donnerstag in Berlin. Bei den PSA würden Verleihquoten von 70 Prozent zugrunde gelegt. Das sei laut Helfrich zu optimistisch. Gewerbliche Arbeitskräftevermittler hätten nur bei guter Konjunktur in wirtschaftlich starken Regionen solche Verleihraten.

Auch von den geplanten Bildungsgutscheinen verspricht sich der Verband nicht viel. Arbeitslose sollen Bildungsgutscheine bei einem zertifizierten Bildungsträger seiner Wahl einlösen können. Eine umfassende Zertifizierung der angebotenen Weiterbildung sei laut BBB eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Gutscheine, denn derzeit gebe es in Deutschland etwa 20 000 Bildungsangebote.

Der Bildungsverband ist eine Interessenvertretung für Träger beruflicher Bildung. Etwa 30 Prozent der Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland werden von Mitgliedern des Verbandes durchgeführt.

Am 12-12-2002

Hartz-Reformen

Die von Rot-Grün geplanten Reformen am Arbeitsmarkt haben eine weitere Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Freitag erwartungsgemäß die Ausweitung der Mini-Jobs und der Staffelung der Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich. Über diesen zustimmungspflichtigen Teil des Hartz-Paketes (Hartz II) hatte sich die rot-grüne Koalition mit den Unions-geführten Ländern Anfang der Woche im Vermittlungsausschuss geeinigt.

Zugleich erhob die Länderkammer mit Mehrheit der Unions-geführten Länder Einspruch gegen den nicht zustimmungspflichtigen Teil des Hartz-Paketes (Hartz I), der Regelungen zur Leiharbeit und den Personalservice-Agenturen umfasst. Am Nachmittag kann der Bundestag jedoch den Einspruch mit Kanzlermehrheit zurückweisen. Dann treten beide Teile des Hartz-Paketes wie geplant am 1. Januar 2003 in Kraft.

Die Neuregelung bei den Mini-Jobs soll ab April 2003 gelten. Demnach führt der Arbeitgeber für Beschäftigungsverhältnisse bis zu 400 Euro eine pauschale Abgabe von 25 Prozent ab. Zwischen 400 und 800 Euro steigt der Beitragssatz des Arbeitnehmers für die Sozialversicherungen allmählich von vier Prozent bis auf 21 Prozent an. Der Arbeitgeber muss stets den vollen Sozialbeitragssatz zahlen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) erwartet, dass durch die Reform bis zu 320 000 neue Minijob-Arbeitsplätze entstehen, was von einigen Experten allerdings bezweifelt wird.

Am 20-12-2002

Flüchtlinge und Migranten

Am morgigen Mittwoch, 8.10.2003, befasst sich der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit den Hartzgesetzen III und IV. Aus diesem Anlass warnt PRO ASYL vor den negativen Folgen der geplanten Reformen für Flüchtlinge und Migranten. Vorgesehen ist u.a. die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Asylbewerber und ein Großteil der Geduldeten sollen von dem geplanten Arbeitslosengeld II vollständig ausgeschlossen werden.

Für die Betroffenen würde die geplante Gesetzesänderung zu einer massiven Benachteiligung bei Rückkehr in die Beschäftigung führen. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wird auch nicht an den Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie z.B. Weiterbildungskurse, beteiligt. Dies ist selbst dann vorgesehen, wenn die Betroffenen zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

"Wer als Arbeitnehmer nicht den deutschen Pass besitzt, für den droht bei Arbeitslosigkeit künftig noch schneller die soziale Verelendung," warnte Marei Pelzer von PRO ASYL. Die Bundesregierung hat vor einem Jahr im Koalitionsvertrag das Jahrzehnt der Integration angekündigt. "Integration kann aber nicht bedeuten, dass Migranten und Flüchtlinge, die bereits in den Arbeitsmarkt integriert waren, vorsätzlich desintegriert werden," kritisierte Marei Pelzer.

Der pauschale Ausschluss vom Arbeitslosengeld II stelle eine unnötige Verschärfung der geltenden Rechtslage dar. Bislang gab es für Asylsuchende und die anderen Betroffenenkreise keinen generellen Ausschluss von der Arbeitslosenhilfe. Zur Zeit haben auch Asylbewerber, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe.

Nun sollen die Betroffenen den Anspruch auf eine Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld verlieren. Sie werden stattdessen auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwiesen. Dies bedeutet eine weitreichende soziale Verschlechterung für die Betroffenen. Denn die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen gut 30 % unter dem Niveau der heutigen Sozialhilfe. Darüber hinaus können die Behörden statt Bargeld die Ausgabe von Sachleistungen anordnen.

Unklarheit herrscht über die Frage, wie viele Migranten neben den Asylbewerbern betroffen sein werden. Bei Migranten, die nur einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang haben, ist der Wortlaut des Gesetzes (§ 8 Abs. 3 SGB II Entwurf) uneindeutig. Betroffen wäre ein Großteil der Migranten, die nur einen befristeten Aufenthaltstitel haben. Bei ihnen würde an Stelle des Arbeitslosengeldes II die Sozialhilfe treten.

Für die betroffenen Personengruppen ergäbe sich eine erhöhte Gefahr, mit dem Verlust des Arbeitsplatzes auch das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verlieren. Denn wer Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann leichter ausgewiesen werden.

Angesichts der laufenden Vermittlungsverhandlungen um das Zuwanderungsgesetz warnt PRO ASYL schon jetzt vor den Folgen, die das Hartzgesetz IV im Zusammenspiel mit dem Zuwanderungsgesetz haben könnte. Unter anderem weitet das Zuwanderungsgesetz den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes aus.

Folgendes Szenario wäre bei Inkrafttreten der Hartzgesetze im kommenden Jahr denkbar: Ein seit Jahren in Deutschland lebender Bürgerkriegsflüchtling verliert nach fünfjähriger durchgehender Beschäftigung wegen Betriebsschließung seinen Job. Nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes bekommt er nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Niveau der Leistungen liegt 30 Prozent unter der bisherigen Sozialhilfe. Einen neuen Job findet er nicht, da er von sämtlichen Fördermaßnahmen ausgeschlossen ist. Ein Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus ist nicht in Sicht. "Menschen, die seit Jahren in Deutschland gearbeitet haben, würden so ins soziale Abseits getrieben," sagte Marei Pelzer abschließend.

Am 07-10-2003

Vor der Abstimmung im Bundestag

Auch die in den letzten Tagen von Seiten der Regierungskoalition noch vorgenommenen Korrekturen an den Hartzgesetzen III und IV änderten nichts daran, dass die geplanten Reformen Flüchtlinge noch mehr an den Rand der Gesellschaft drängen, sagt Pro Asyl. Ein wenig Schminke im Flüchtlingsbereich ändere nichts an der Wirkungsweise des Gesetzes: Es sei ein gigantisches Förderband in das soziale Abseits.

Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und einem Großteil der Geduldeten drohe die kaltherzige Aussperrung vom Bezug des geplanten Arbeitslosengeldes II. Flüchtlingen will man zumuten, noch weit unter dem massiv abgesenkten Leistungsniveau des Arbeitslosengeldes II zu leben. Bereits bisher existenten Ausgrenzungsstrategien folge weitere Diskriminierung per Gesetz.

Fatal sei auch, dass an Maßnahmen der Arbeitsförderung, wie Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Berufsausbildung, nicht teilnehmen kann, wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Dies betrifft etwa Flüchtlinge, die zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Nach Jobverlust und Ende des Arbeitslosengeldbezuges müssen sie mit Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechnen. Von sämtlichen Fördermaßnahmen ausgeschlossen, ist ihr Weg in die Langzeitarbeitslosigkeit vorgezeichnet.

Die nächste Verschärfungsrunde drohe bereits. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat am 8. September 2003 in ihren eigenen Gesetzentwurf zur "Sicherung der Existenzgrundlagen" Vorschriften aufgenommen, die vorsehen, dass Asylsuchende künftig keine Chance haben sollen, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu erhalten. Bislang muss nach drei Jahren reduzierter (Sach-) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz besteht.

Wie angekündigt werde die Union ihre Vorstellungen in das Vermittlungsverfahren zum Zuwanderungsgesetz einbringen, wo der nächste sozialpolitische Kuhhandel zu Lasten der Betroffenen droht. PRO ASYL stimmt mit vielen Organisationen in der Kritik der Hartzpläne überein. Im Zentrum der fälschlicherweise als "Reformvorhaben" titulierten Hartzgesetze stehe die Absicht, die Risiken der Arbeitslosigkeit weiter zu individualisieren und den vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten die Schuld an ihrem Schicksal zuzuweisen.

Am 16-10-2003

Arbeitsmarkt

In zahlreichen ostdeutschen Städten sind für Montag Protestaktionen gegen die "Hartz IV"-Arbeitsmarktreformen geplant. Die Demonstrationen hatten am vergangenen Montag ihren Ausgangspunkt in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg genommen. Daraufhin war eine heftige Debatte über die Anlehnung der Proteste an die so genannten Montagsdemonstrationen entbrannt. Diese hatten 1989 letztlich zum Sturz des SED-Regimes in der damaligen DDR geführt.

Die Äußerungen von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), in denen er Verständnis für Montagsdemonstrationen in Ostdeutschland gegen die "Hartz IV"-Reformen zeigt, stoßen auf energischen Widerstand bei früheren DDR-Bürgerrechtlern. "Ich wehre mich dagegen, dass das Erbe der Bürgerrechtsbewegung hier instrumentalisiert wird", sagte die heutige CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld der "Bild"-Zeitung.

Die Regelungen der "Hartz IV"-Reform zur Anrechnung von Vermögen auf das neue Arbeitslosengeld II bestraft nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di diejenigen, die fürs Alter vorgesorgt haben. "Der Vermögensfreibetrag muss so weit erhöht werden, dass die Rücklagen fürs Alter unangetastet bleiben", sagte ver.di-Sprecher Harald Reutter der "Bild"-Zeitung.

Der Staat muss nach Ansicht des Wirtschaftsexperten Rüdiger Pohl eingespartes Geld aus "Hartz IV" zur Wiederbelebung der öffentlichen Investitionen nutzen. Die Schwäche der öffentlichen Investitionen sei das eigentliche Drama, betont Pohl in der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Die Schäden in der öffentlichen Infrastruktur seien "unübersehbar".

Die Protestwelle gegen "Hartz IV" wird die SPD bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg im September angeblich zusätzliche Stimmen kosten. In Sachsen sei ein Ergebnis unter zehn Prozent gut möglich, sagte der Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, Manfred Güllner, der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Auch die Union verliere. Großen Gewinn werde dagegen die PDS ziehen.

Ab sofort ist eine automatische Demodatenbank gegen Hartz IV online. Dort können Interessierte Termine zu den Demonstrationen abrufen und auch live eintragen. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Internetadresse zu einem Lokalen Netzwerk zu hinterlassen und auch eine Kontaktmöglichkeit einzutragen, teilt die Initiative Volksaufstand mit. In Magdeburg hat sich am 8. Mai 2004 ein Sozialforum gegründet als Bündnis verschiedener sozialer Initiativen und einzelner Bürgerinnen zum Protest und Aktionen gegen den gegenwärtigen Sozialabbau. Das Magdeburger Sozialforum erklärt: "Der massive Sozialabbau, der derzeit vorangetrieben wird, ist kein auf Deutschland oder Europa beschränktes Phänomen, er ist Bestandteil einer weltweiten Offensive der Großkonzerne und ihrer Regierungen. Die Lohnabhängigen und Arbeitslosen der einzelnen Länder werden gegeneinander ausgespielt, damit kein effektiver Widerstand gegen die globale Umverteilung von unten nach oben aufkommt. Uns erscheint es nicht nur aus moralischen Gründen geboten, sich konsequent auf die Seite der Schwachen zu stellen- innerhalb dieses Landes und auch international." In diesem Sinne beteilige sich das Forum an den wieder begonnenen Montagsdemos in Magdeburg.

Am 09-08-2004

Kaum Rechte unter Demonstranten

Aus Protest gegen die Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung haben erneut Tausende Menschen in ganz Deutschland an Montagsdemonstrationen teilgenommen. Ihrem Unmut über die Sozialpolitik machten sie mit Sprechchören und Trillerpfeifen Luft. Sie forderten die vollständige Rücknahme der "Hartz IV"-Gesetze. Allerdings gingen nach Polizei- und Veranstalterangaben deutlich weniger Menschen auf die Straße als an vorangegangenen Montagen. Rechtsextreme Parteien haben unter den Demonstranten allerdings trotz entsprechender Bemühungen kaum Anhänger.

An der mittlerweile sechsten Montagsdemonstration in Berlin beteiligten sich nach Angaben der Polizei etwa 3000 Menschen; die Veranstalter sprachen von 7000 bis 8000 Personen. Auf Plakaten hieß es unter anderem "Gegen die Politik der Würger hilft ein Streik der Bürger", "Hartz IV stoppen wir" und "Die Lösung heißt teilen". Redner forderten einen Stopp des Sozialabbaus. Der Protestzug führte vom Roten Rathaus über den Boulevard Unter den Linden zum Brandenburger Tor.

In Dresden sprach der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, zu den Demonstranten. In seiner Rede bezeichnete er es als richtig, auf die Straße zu gehen. Die Montagsdemos seien eine Volksbewegung, die aus der Mitte der Gesellschaft aus Angst vor Entmündigung entstanden sei und zu den "herausragendsten politischen Aktionen der letzten Wochen" gehörten. Bsirske betonte mit Blick auf ein am Rande der Kundgebung entrolltes Transparent des Nationalen Bündnisses Dresden, zwischen der NPD und den übrigen Montagsdemonstranten bestehe eine tiefe Kluft, denn die Anhänger der NPD verachteten die Menschenwürde. Die Demonstration werde dagegen von dem Wunsch nach Würde getragen, unterstrich Bsirske.

Nach einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) stehen die Teilnehmer der Montagsdemonstrationen der PDS besonders nahe. Von den 1025 befragten Teilnehmern der Demonstrationen in Berlin, Leipzig, Magdeburg und Dortmund sprächen sich dagegen nur 2,4 Prozent im Osten und 2,6 Prozent im Westen für die NPD aus. Die Zustimmung der Teilnehmer zur Politik der PDS sei seit der letzten Bundestagswahl im Westen von 22 auf 34 Prozent und im Osten von 44 auf 49 Prozent gestiegen.

Dramatische Verluste unter den Demonstranten verzeichne hingegen die SPD. Während von ihnen bei der letzten Bundestagswahl in den alten Bundesländern noch rund 27 Prozent SPD gewählt hätten, würden ihnen jetzt nur noch 2,1 Prozent ihre Stimme geben. Bei Protestierenden in den neuen Bundesländern verliere die SPD sogar von rund 21 Prozent auf 0,6 Prozent.

Unter den befragten Demonstranten waren nach eigenen Angaben 40 Prozent arbeitslos. Bezieher von Arbeitslosenhilfe waren in allen vier Städten deutlich stärker vertreten als Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld. Überraschend hoch wertete das WZB mit 18 Prozent die Beteiligung von Rentnern und Pensionären.

Insgesamt seien die "Hartz IV"-Demonstranten deutlich älter als die übrige Bevölkerung. Die Mehrheit der Protestierenden (52 Prozent) habe angegeben, zwischen 45 und 64 Jahren alt zu sein. Es protestierte somit diejenige Altersgruppe, deren Integration in den Arbeitsmarkt am schwierigsten erscheint, fasste das WZB zusammen.

Nach Angaben des Bündnisses gegen Sozialkahlschlag Dresden protestierten am Montag rund 1500 Menschen vor dem Kulturpalast, die Polizei ging von nur 500 bis 600 Demonstranten aus. In Leipzig demonstrierten etwa 2500 Menschen. Parallel zu den Dresdner und Leipziger Demonstrationen kam es nach Angaben des DGB auch in weiteren sächsischen Städten wie Chemnitz, Plauen, Bautzen, Hoyerswerda und Zwickau zu Protesten.

In Sachsen-Anhalt gab es nach Angaben des DGB in mindestens 17 Städten Veranstaltungen gegen "Hartz IV ". Rund 400 Demonstranten zählte die Polizei in Halle. Hier hatten in den vergangenen Wochen bis zu 5000 Menschen ihrem Unmut Luft gemacht. Die PDS-Bundestagsabgeordnete Petra Pau sagte vor Ort, die Bundesregierung entferne sich mit den geplanten Reformen immer mehr von dem Motto "Einer trage des anderen Last". In Magdeburg und Dessau nahmen laut Polizei jeweils 1500 an den Demos teil. In Magdeburg, wo vor neun Wochen die Montagsdemonstrationen begonnen hatten, wurden an anderen Montagen bis zu 15.000 Menschen gezählt.

In Thüringen gab es in 14 Städten Proteste. In Gera folgten mehr als 1000 Menschen und damit ebenfalls deutlich weniger als in den Vorwochen dem Aufruf zum öffentlichen Protest. Reinhard Beike von der Bürgerinitiative versicherte jedoch, der Protest gegen die Politik der Bundesregierung werde nicht aufhören. Weitere Demos gab es unter anderem in Jena, Weimar, Nordhausen und Saalfeld.

In Schwerin beteiligten sich mit rund 250 Teilnehmern nach Polizeiangaben nur noch halb so viele Menschen wie eine Woche zuvor. Vor drei Wochen waren rund 2000 Demonstranten durch die Stadt gezogen.

Darüber hinaus gab es auch in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Kundgebungen. Nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums waren landesweit 43 Veranstaltungen angemeldet.

In Brandenburg waren 20 Städte Schauplatz von Protestzügen, darunter Potsdam, Brandenburg/Havel, Cottbus sowie Frankfurt (Oder). In der Landeshauptstadt beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 200 Menschen an einem Demonstrationszug. Die landesweit größte Anti-Hartz-Aktion gab es mit polizeilich geschätzten rund 800 Teilnehmern in Cottbus.

Am 21-09-2004

Zusammenlegung kein Problem

Nach einem Bericht der Zeitschrift "Psychosoziale Umschau" ist bei der als Hartz IV bezeichneten Reform nicht die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Problem, sondern das zugrunde gelegte Existenzminimum. "Die Diskussionen und Protestaktionen in diesem Sommer kreisten vor allem um Hartz IV, während die Kritik an der Bemessung und der Höhe des Existenzminimums bislang kaum über Fachkreise hinaus thematisiert wurde", kritisiert der Sozialwissenschaftler Karl-Ernst Brill in seinem Beitrag. Mit Hartz IV erfolge eine Absenkung der bisherigen Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau. Künftig müssten sehr viel mehr Menschen mit dem Existenzminimum auskommen. Nach Berechnungen von Professor Matthias Frommann von der Fachhochschule Frankfurt am Main läge bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts der Sozialhilfe-Regelsatz nicht bei 345 Euro, sondern bei 626 Euro.

Hartz IV steht als umgangssprachliche Kurzbezeichnung für das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", mit dem die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Arbeitslose beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz wurde ein neues Sozialgesetz geschaffen, das zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt: Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende. In enger Verbindung mit Hartz IV steht auch die Reform des Sozialhilferechts, die ebenfalls zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird.

Zusammenlegen: "Ein einleuchtender und überfälliger Schritt"

Die mit Hartz IV bezeichnete Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erweist sich nach Auffassung von Brill als "ein einleuchtender und überfälliger Schritt". Zum einen handele es sich bei der Arbeitslosen- wie auch bei der Sozialhilfe um Fürsorgeleistungen, die aus Steuermitteln finanziert werden. Im Unterschied zu Versicherungsleistungen wie dem Arbeitslosengeld setzten diese beiden Leistungen auch finanzielle Bedürftigkeit voraus, wobei es allerdings Unterschiede bezüglich des Einsatzes von Vermögen sowie Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen gebe.

Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger würden künftig "Hilfen aus einer Hand" erhalten, die neben den Geldleistungen und Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit auch psychosoziale Hilfen umfassen sollten.

Weitgehend einheitliches Niveau

Insgesamt führten die Regelungen "gewissermaßen zur Einführung einer Grundsicherung auf weitgehend einheitlichem Niveau" für verschiedene Personenkreise, die nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln oder Einkommen zu bestreiten.

Eckregelsatz: "Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau" Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestünden jeweils aus einer Regelleistung und den Kosten für Wohnung und Heizung. Beim Arbeitslosengeld betrage die Regelleistung 345 Euro in Westdeutschland und 331 Euro in den östlichen Bundesländern.

Damit erfolgt laut Brill eine "Absenkung der bisherigen Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau". Für das Bundesgebiet sei nämlich vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ein Eckregelsatz in Höhe von 345 Euro festgelegt worden, der in den östlichen Bundesländern um höchstens 14 Euro unterschritten werden soll.

89 Prozent Schuhe

Die Festlegung der Regelsätze erfolge auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben von Haushalten mit geringem Einkommen. Aus der Begründung zu der vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrats beschlossenen Regelsatzverordnung gehe allerdings hervor, dass nicht alle dieser Verbrauchsausgaben als "notwendiger" Bedarf anerkannt würden. So würden zum Beispiel bei Bekleidung und Schuhen nur 89 Prozent anerkannt, unter anderem mit dem Hinweis, dass "begrenzt auch eine Verweisung auf Gebrauchtkleidung zumutbar" sei.

"Ausgaben für Sportboote und Pelze kaum möglich"

In der Begründung zur Regelsatzverordnung verweise das Bundesministerium für Gesundheit darauf, dass bei den Haushalten mit unteren Einkommen auch nicht regelsatzrelevante Ausgaben enthalten seien, wie zum Beispiel "für Wohnmobile bzw. Wohnwagen, Sportboote, Segelflugzeuge" und ähnliches.

Die Ableitung des Eckregelsatzes aus den Verbrauchsausgaben sei unter anderem von Wohlfahrtsverbänden aber auch vom Sozialausschuss des Bundesrates als "intransparent" kritisiert worden. Teils handele es sich "offensichtlich um willkürliche Setzungen". Denn, dass sich die Haushalte mit geringem Einkommen "Ausgaben für Sportboote, Segelflugzeuge, Maßkleidung oder Pelze leisten, ist nicht belegt und dürfte unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens auch kaum möglich gewesen sein".

Professor Frommann: Gesetzliche Vorgaben, Bundeverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht mißachtet

Eine detaillierte Kritik an der Regelsatzverordnung hat Brill zufolge Matthias Frommann, Professor an der Fachhochschule Frankfurt am Main im Juli veröffentlicht. Darin lege er dar, "dass bei der Verordnung gesetzliche Vorgaben missachtet wurden und die Errechnung des Eckregelsatzes nicht den Anforderungen genügt, die nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht an Realitätsbezogenheit, Transparenz und Nachprüfbarkeit der Regelsatzbemessung zu stellen sind".

"Ergäbe sich ein Betrag von 626,73 Euro"

Außerdem konstatiere Frommann, dass man als Referenzgruppe aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nicht die unteren 20 Prozent der Haushalte - diese hätten ein Einkommen zwischen 1.800 und 2.499 DM gehabt -, sondern offenkundig die unterste Gruppe mit Einkommen teilweise deutlich unter 1.800 DM gewählt habe. "Würde man die erste Gruppe zugrunde legen und deren tatsächliche Ausgaben vollständig anerkennen – soweit sie sich nicht nachweislich auf nicht regelsatzrelevante Bedarfe bezieht -, ergäbe sich ein Betrag von 626,73 Euro." Und selbst wenn man die Ausgaben in der untersten Einkommensgruppe zu Grunde legen würde, ergäbe sich für den 1. Januar 2005 ebenfalls nicht ein Betrag von 345 Euro, sondern von 447,98 Euro.

Brill: "Gesetzliche Vorgabe der gesellschaftlichen Teilhabe nicht eingelöst"

"Der Sozialhilfe-Regelsatz hat nun nicht nur für die Leistungen der Grundsicherung sowie des Arbeitslosengeldes II einschließlich des Sozialgeldes eine Leitfunktion, er ist auch Grundlage für das steuerfrei zu stellende Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern", schreibt Brill. Es bleibe "die gesetzliche Vorgabe der gesellschaftlichen Teilhabe bestehen, die mit 345 Euro zum Leben nicht eingelöst wird." Hier bestehe ein dringender Handlungsbedarf zur Nachbesserung und Erhöhung.

PDS: "Mit dem Grundrecht auf Menschenwürde nicht vereinbar"

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Auch die PDS kritisiert unter Berufung auf Sozialrechtsexperten, dass die Bundesregierung die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe genutzt habe, den "Regelsatz ganz gezielt runterzurechnen". Mit den pauschalierten Regelsätzen von Hartz IV habe die Bundesregierung "assistiert von Union und FDP massiv Leistungen gekürzt und zwar für alle Betroffenen, Arbeitslosenhilfe- wie Sozialhilfeempfänger/innen". Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem vorgesehenen Niveau der Sozialhilfe unterschreite den Bedarf der Betroffenen und sei mit dem Grundrecht auf Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Die PDS verweist auf ein entsprechendes Rechtsgutachten, das die Partei kürzlich vorgelegt hat.

Gefordert wird die Anhebung des Regelsatzes "auf mindestens 400 Euro, besser noch 450 Euro in Ost und West". Damit orientiert sich auch die PDS an den Ausgaben in der untersten Einkommensgruppe und nicht an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Regierung: "Einkommen minderjähriger Kinder wird nicht auf das Arbeitslosengeld II der Eltern angerechnet"

"Kinder werden keinesfalls zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen." Damit reagierte die Bundesregierung am Donnerstag auf einen ZDF-Bericht. Das Lehrlingsgehalt eines Kindes werde nicht auf das Arbeitslosengeld II der Eltern angerechnet. Kindergeld für minderjährige Kinder minderten das Arbeitslosengeld II der Eltern nur dann, "wenn es nicht bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird, zum Beispiel weil es von außerhalb der Bedarfsgemeinschaft Unterhalt bezieht." Auch das Vermögen der Kinder bis zu der Grenze von 4.850 Euro sei geschützt. Darüber hinaus gehendes Vermögen werde auf die Leistungen für die Kinder angerechnet, nicht jedoch auf die Leistungen für die Eltern.

Mit dem Arbeitslosengeld II, das erwerbsfähige Arbeitssuchende künftig erhalten, sollen nach Angaben der Bundesregierung die Ausgaben des täglichen Lebens wie Lebensmittel, Kleidung oder Telefon, aber auch Ausgaben für Strom, Warmwasserbereitung, Bus oder Pkw müssen davon beglichen werden. Zusätzlich werden "die angemessenen Kosten" für Miete und Heizung übernommen.

Am 16-12-2004

Sofortige Rücknahme von Hartz IV gefordert

In der SPD zeichnet sich im Vorfeld der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen eine Zerreißprobe ab. Der ehemalige SPD-Vorsitzende und Bundesfinanzmininster Oskar Lafontaine und der Chef des SPD-Arbeitnehmerflügels, Ottmar Schreiner, unterstützen als Erstunterzeichner eine vom Mitbegründer der neuen Linkspartei Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG), Markus Lein, initiierte "Saarbrücker Resolution" gegen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV". In der Entschließung fordern sie die rot-grüne Bundesregierung auf, "Hartz IV" sofort zurückzunehmen.

Schreiner, der Bundesvorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) ist und für die Sozialdemokraten im Bundestag sitzt, hob den "überparteilichen" Charakter des Aufrufs hervor. Die Entschließung entspreche in der Sache exakt seiner Position, sagte er gegenüber der "Saarbrücker Zeitung". Deshalb habe er sich beteiligt. Auf die Frage, ob er zur Wahlalternative übertreten wird, antwortete er: "Ich werde mich an Spekulationen nicht beteiligen." Die rot-grüne Koalition verfügt im Bundestag nur über eine knappe Mehrheit der Mandate.

Lein, Lafontaine & Schreiner: "Staatliche Enteignung von Eigentum"

In der Erklärung heißt es, das Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, auch Hartz-IV genannt, stelle eine "staatliche Enteignung von Eigentum" dar. Man könne nicht akzeptieren, dass ein Langzeitarbeitsloser, der seit Jahren eine private Vorsorge betreibe, gezwungen sei, sein erspartes Vermögen aufzubrauchen, bevor er Arbeitslosengeld II beziehen könne, während jemand, der keinerlei private Vorsorge getroffen habe, sofort diese Leistung erhalte.

Das Gesetz verstoße massiv gegen das Grundgesetz. Als "Beispiel unter vielen" wurde hervorgehoben, dass auch in nicht ehelichen Partnerschaften das Einkommen des arbeitenden Partners dem arbeitslosen Partner in voller Höhe angerechnet werde, was zur Folge haben könne, dass dem arbeitslosen Partner kein Arbeitslosengeld II mehr bewilligt werde, "obwohl keinesfalls sicher gestellt ist, dass der arbeitende Partner bereit ist, den anderen finanziell zu unterstützen".

"Zum Wohlstand beigetragen" - "Jetzt zu Sozialhilfeempfängern degradiert"

Lafontaine und Genossen betrachten es als Schande, "dass Menschen die durch ihre jahrelange Arbeit zum Wohlstand unseres Landes und zum Wohlstand ihrer bisherigen Arbeitgeber beigetragen haben, durch Hartz-IV zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden". Es sei es beschämend, dass Arbeitslose unter Androhung des Entzuges jeglicher Sozialleistungen gezwungen seien, jede auch noch so gering qualifizierte Tätigkeit anzunehmen und dies zum Teil auf der Basis von so genannter Ein-Euro-Jobs.n Das Hartz IV-Gesetz schaffe keine neuen Arbeitsplätze. Es trage "eher zur Vernichtung von Arbeitsplätzen, zumindest von solchen, die nach Tarif bezahlt werden", bei. "Im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen arbeiten jetzt schon Menschen zu einem Euro die Stunde in bisher nach Tarif bezahlten Tätigkeiten", schreiben die Kritiker.

"Dieses Gesetz stürzt besonders viele ältere Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende und Familien in eine dauerhafte Armut. In der weiteren Folge reduziert es unausweichlich die Kaufkraft in den Ländern und Kommunen, so dass die sowieso schon geschwächten Strukturen des Binnenmarktes weiteren Schaden davontragen werden. Dieses Gesetz ist ein Motor für sozialen Unfrieden in unserem Land. Das können wir nicht zulassen."

Lein sagte, er verstehe die "Saarbrücker Resolution" als eine "Bündelung von Kräften gegen die neoliberale Politik der Bundesregierung". Er forderte Gleichgesinnte in den anderen Bundesländern auf, ebenfalls Resolutionen gegen "Hartz IV" zu verfassen oder sich der "Saarbrücker Resolution" anzuschließen.

Am 13-04-2005