Landwirtschaft
Tierschützer appellieren an Bundesratsausschuss zur Hühnerhaltung
Nach dem Willen einer Ländermehrheit soll sich der morgen tagende Agrarausschuss des Bundesrates für die Wiedereinführung der tierschutzwidrigen Käfighaltung für Legehennen aussprechen. Die im Ausschuss zur Abstimmung anstehende Vorlage soll dann als Änderung der Tierschutznutztierverordnung am 28.11.2003 im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.
Um diesen "Rückschritt in das Neandertal der landwirtschaftlichen Tierhaltung" zu verhindern, haben sich auf Initiative des Deutschen Tierschutzbundes Tier- und Verbraucherschutzverbände zu einem Schulterschluss "gegen die Hühnerschänder Deutschlands" zusammengefunden. Das "Bündnis Tierschutz" und die "Allianz für Tiere" wendeten sich mit einem gemeinsamen Appell an die Landespolitiker. Die Verbände fordern von den Sitzungsteilnehmern ein Bekenntnis zum Tier- und Verbraucherschutz; alles Andere wäre ein Verrat an Millionen Tier- und Verbraucherschützer in Deutschland.
In den Bundesrats-Tischvorlagen wird die Käfighaltung unter der irreführenden Bezeichnung "Kleingruppenhaltung" geführt. Kleingruppenhaltung sei lediglich ein beschönigender Begriff für eine Legehennenhaltung im so genannten ausgestalteten Käfig, erklärten die Verbandsvertreter in Bonn. Auf mehreren Etagen werden in der Haltungsform pro Käfig ca. 40 bis 60 Hennen untergebracht, die sich ein Nest, eine Sandbademöglichkeit und Sitzstangen teilen müssen. Dabei bietet der ausgestaltete Käfig kaum mehr Platz als ein herkömmlicher Käfig. Die Länder beabsichtigen zudem Käfighaltungseinrichtungen "zur Erprobung" zuzulassen, die hinter allen Standards des Tier- und Verbraucherschutzes zurückbleiben. Käfiganlagenbetreibern sollen längere Übergangsfristen - weit über den bisher als Frist gesetzten Termin Ende 2006 hinaus - eingeräumt bekommen.
Bei der morgigen Entscheidung spiele nicht nur die Ethik eine Rolle, führen die Verbandsvertreter aus, auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sprächen eine eindeutige Sprache: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) habe die Käfighaltung von Legehennen 1999 untersagt, seit dem Jahr 2001 sei der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert und das Verbot der Käfighaltung sei gerade erst vor zwei Jahren auf ordentlichem Rechtsweg mit Mehrheit beschlossen worden.
Alle vorliegenden seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen beweisen zudem, dass die Käfighaltung tierschutzwidrig ist. Ein von den Käfigbefürwortern immer wieder angeführte Gutachten basiere auf Daten, die keiner unabhängigen Überprüfung Stand halten würden, stellen die Verbände fest.
Zum Hintergrund: Folgende Länder beabsichtigen, sich für die Einführung der Käfighaltung auszusprechen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist Mitglied im "Bündnis Tierschutz" und in der "Allianz für Tiere". Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und der Bundesverband Tierschutz e.V. gehören zum Bündnis Tierschutz. Der Allianz für Tiere gehören zudem an: Die Schweisfurth-Stiftung, der BUND und der VZBV.
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Am 10. Nov. 2003 unter:
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