EU-Asylrecht
Abschiebung ohne Asylprüfung auch in nichteuropäische Staaten geplant
Die Vorschläge aus dem Hause Schily kommen den britischen Vorschlägen weit entgegen. Aktuell läuft laut Auffassung von Pro Asyl Bundesinnenminister Schily der rot-grünen Koalition völlig aus dem Ruder. Zu großen Irritationen führe, dass das Innenministerium explizit in einem deutschen Vorschlag (ASILE 58/Artikel 35a) selbst die im Grundgesetz normierten Kriterien aufweicht.
Das Bundesinnenministerium fordere lediglich, dass der "sichere Drittstaat" die Genfer Flüchtlingskonvention oder die in dem dazugehörigen Protokoll enthaltenen Bestimmungen über den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung einhält. Bezogen auf die Europäische Menschenrechtskonvention gilt im wesentlichen das gleiche. Vorausgesetzt wird - im Gegensatz zum Grundgesetzartikel 16 a - nicht mehr die Unterzeichnung, die Ratifizierung und Sicherstellung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sichergestellt ist die Anwendung der GFK und EMRK nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur durch den Beitritt zu den beiden Konventionen.
Die absichtlich unpräzise Formulierung aus dem Bundesinnenministerium soll die Möglichkeit eröffnen, Schutzsuchende in nichteuropäische Staaten ohne Einzelfallprüfung zurückzuweisen, obwohl dort die Standards des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes nicht sichergestellt sind. Ein solche Politik liefe auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts in Europa hinaus und wäre das Modell für eine weltweite Erosion des Flüchtlingsschutzes.
PRO ASYL appelliert an die rot-grüne Bundesregierung, diesen deutschen Vorschlag zurückzuziehen. Vielmehr sollte sich Deutschland dafür einsetzen, dass Schutzersuchen weiterhin in der Europäischen Union geprüft werden und zwar in einem fairen und effizienten Asylverfahren. Den Bemühungen, den Flüchtlingsschutz in unsichere Transitstaaten zu verlagern, muss energisch entgegengetreten werden.
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Am 11. Nov. 2003 unter:
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