Türkei
Verfahren gegen die Menschenrechtsstiftung TIHV in Ankara
Am bedenklichsten sei für Roth der Vorwurf, die Stiftung habe durch illegale Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen gegen das türkische Stiftungsgesetz verstoßen. Zu diesen Organisationen gehöre der Europarat, dessen Mitglied die Türkei seit 1949 ist. Der Weg der Türkei in die Europäische Union messe sich nicht an bedrucktem Papier, sondern an tatsächlichen Fortschritten. Die unabhängige Ausübung der Rechtssprechung gehöre zu den unabdingbaren Voraussetzungen für einen EU-Beitritt. Die Richter des 15. Zivilgerichts in Ankara hätten die Chance, dies unter Beweis zu stellen.
Am 12. November 2003 beginnt vor dem 15. Ankaraner Zivilgericht mit der Vernehmung von neun Verwaltungsratsmitgliedern ein Verfahren gegen die Türkische Menschenrechtsstiftung TIHV. Der Stiftung wird von der staatlichen Generaldirektion für Stiftungen vorgeworfen, die Hungerstreiks von türkischen Häftlingen im Jahre 2001 gegen die Verlegung in neue Gefängnisse des Typs "F" unterstützt zu haben und illegal mit internationalen Organisationen wie dem Europarat zusammengearbeitet zu haben. Den Verwaltungsratsmitgliedern droht die Entlassung, der Stiftung die Schließung. Die türkische Menschenrechtsstiftung unterhält Büros in Ankara, Istanbul, Izmir, Adana und Diyarbakir. Die deutsche Botschaft in Ankara unterstützt die Arbeit der Stiftung seit langem und wird den Prozess begleiten.
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Am 12. Nov. 2003 unter:
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