Umfrage
Zeitarbeiter kaum unzufriedener mit ihrer Arbeit als andere Arbeitnehmer
Zudem werden die beruflichen Perspektiven von Arbeitnehmern vor und während ihrer Tätigkeit in einem Zeitarbeitsverhältnis näher betrachtet. Die Ergebnisse zeigen, dass vormals beschäftigte Zeitarbeiter weitaus öfter ihre frühere Stelle durch eine Betriebsstillegung oder durch eine arbeitgeberseitige Kündigung verloren als andere Arbeitnehmer; auch hatten sie im Vergleich zu diesen zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitaus seltener konkrete Perspektiven hinsichtlich einer Anschlussbeschäftigung.
Zeitarbeiter schätzen einen Stellenwechsel im Vergleich zu Stellenwechslern in der Gesamtwirtschaft zwar weniger positiv ein, aber vor dem Hintergrund der eigenen Erwerbsbiographie stufen sie die Arbeitsbedingungen in der neuen Anstellung überwiegend gleichwertig oder sogar besser als in der vorausgegangenen ein. Insgesamt sind Zeitarbeiter kaum unzufriedener mit der Arbeit als vergleichbare Arbeitnehmer in anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Während hinsichtlich der Einschätzung des herrschenden Arbeitsklimas und der Fortbildungsmöglichkeiten keine bedeutenden Unterschiede vorliegen, geben Zeitarbeiter häufiger als vergleichbare Arbeitnehmer an, belastenden Umwelteinflüssen und Unfallrisiken ausgesetzt zu sein. In Bezug auf die beruflichen Perspektiven schätzen Zeitarbeiter das Risiko, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, nicht höher ein als andere. Allerdings ist für sie die Wahrscheinlichkeit größer, von sich aus bald eine neue Stelle zu suchen, einen beruflichen Neuanfang zu machen oder in die Selbständigkeit überzuwechseln, denn einen beruflichen Aufstieg im gegenwärtigen Betrieb erachten Zeitarbeiter als wenig wahrscheinlich.
Zeitarbeit ist eine der am stärksten expandierenden Beschäftigungsformen in Deutschland und somit von großer beschäftigungspolitischer Bedeutung. Ziel der Ende 2002 erfolgten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Rahmen des ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I) ist es, das Beschäftigungspotenzial der Zeitarbeit besser zu nutzen. Gleichzeitig ändern sich mit dem neuen Gesetz ab 2004 die Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitern grundlegend. Insbesondere sind Zeitarbeitsfirmen fortan gesetzlich verpflichtet, ihren Zeitarbeitskräften für Arbeitseinsätze bei Kundenunternehmen die gleiche Entlohnung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie den Stammarbeitskräften des Entleihbetriebes zu gewährleisten (Equal Pay und Equal Treatment).
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Am 12. Nov. 2003 unter:
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