Irak-Krieg
Friedensdemonstranten sollen für Wegtragen und Knast zahlen
Gegen 1.300 Personen aus der Friedensbewegung hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach den Blockaden der US-Airbase Rhein-Main im Irak-Krieg Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Schließlich wurden an alle Blockierer Bußgeldbescheide über 118,50 Euro versendet. Nachdem die Betroffenen Einspruch gegen die Bescheide eingelegt hatten, war das Amtsgericht nicht bereit, mit den anstehenden Hauptverhandlungen zu beginnen. Die Kriegsgegner wollten in den Verhandlungen die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges anprangern. Stattdessen stellte das Amtsgericht alle Verfahren ein, "da eine Ahndung nicht geboten scheint" (Bescheid z.B. 6140 Js 228451/03 942 Owi vom 4.11.2003).
Sprecher der Kampagne "resist the war", die die Blockadeaktionen an der US-Airbase organisiert hatte, bezeichneten die vom Wiesbadener Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung versandten Kostenbescheide als "skandalös": Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung um den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg aus dem Wege zu gehen, würden einerseits die Bußgeldbescheide aufgehoben, andererseits versuche das Land Hessen nun, die Friedensdemonstranten mit rechtlich schwieriger zu begegnenden Kostenbescheiden zu bestrafen.
Weiterhin würden gegen einige Demonstranten Strafprozesse wegen Nötigung bzw. Widerstands gegen die Staatsgewalt durchgeführt, und zwar, so die Kampagne, in der Regel wegen Unterhakens der Arme während der Blockade-Räumung. Ein staatsanwaltschaftlich beantragter Strafbefehl wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" wegen Zusammenknotens von Schnürsenkeln zweier Personen sei immerhin vom Gericht abgelehnt worden. Die bisherigen Urteile in den Strafprozessen seien - anders als in den Bußgeldverfahren - widersprüchlich. Die nächste Runde findet am nächsten Freitag statt.
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Am 17. Nov. 2003 unter:
welt-onlineStichworte:
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