Urteil
Versandhandel muss Gewinnversprechen auszahlen
Bei der Gerichtsentscheidung vom 12. November 2003 (Geschäftsnummer 1 U 50/03) hatte ein italienisches Süßwaren-Unternehmen hatte einem Bremer mitgeteilt, er habe 25 000 Euro gewonnen. Für eine Einlösung würden zur Identifikation noch sein Geburtsdatum und eine "Eidesstattliche Versicherung" benötigt.
Diese schickte der Bremer. Die Firma verweigerte jedoch die Auszahlung des Geldes und verwies auf eine klein gedruckte Klausel mit weiteren Bedingungen. Das Hanseatische Oberlandesgericht verpflichtete das Versandunternehmen trotzdem zur Zahlung: "Entscheidend sei der Inhalt der plakativ herausgestellten Angaben des Unternehmens, während versteckte Hinweise nicht zu berücksichtigen seien", hieß es.
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