Gesetz geändert

Kommunen nun allein für Parkgebühren verantwortlich.

Für die Erhebung von Parkgebühren sind künftig die Kommunen allein verantwortlich. Einem entsprechenden Gesetz stimmte der Bundesrat am Freitag in Berlin zu. Mit der Änderung der Straßenverkehrsgesetzes ist es den Kommunen gestattet, kostenfreies Parken ohne zeitliche Vorgaben einzuräumen sowie die Gebühren pro Zeitintervall schrittweise unterschiedlich zu gestalten. Zudem sollen kürzere Taktzeiten als die bislang üblichen halbstündigen Intervalle möglich sein.

Derzeit regelt das Straßenverkehrsgesetz, dass die Gebühren jede halbe Stunde mindestens fünf Cent betragen müssen. Wenn die Kommunen Parkgebühren erheben, müssen diese von der ersten Minute an kassiert werden. Mit der Änderung werden die Kommunen nun ermächtigt, eigene Gebührenordnungen ?je nach Parkdruck? zu erlassen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!