Bundeswehr
NATO-Nutzung des Bombodroms bei Wittstock würde 2+4-Vertrag verletzen
Da bereits zum Abschluss des 2+4-Vertrages die Problematik von NATO-Manövern in den neuen Bundesländern zwischen den Vertragsparteien strittig war, hat sich die Bundesrepublik Deutschland in einer besonderen Protokollnotiz zum 2+4-Vertrag verpflichtet, die Anwendung des Wortes "Verlegung" in einer "vernünftigen und verantwortungsvollen Weise" zu handhaben.
Gehrcke fordert von Verteidigungsminister Struck offenzulegen, in welchem Umfang NATO-Verbände an Übungen auf dem Bombodrom beteiligt werden sollen und welche rechtliche Beurteilung bezüglich des 2+4-Vertrages die Bundesregierung vorgenommen hat. Die Bundesregierung solle von den Plänen, den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide als Bombenabwurfplatz zu nutzen, endgültig Abstand und die juristisch untermauerten Interessen der betroffenen Gemeinden, der ortsansässigen Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger in der Region ernst nehmen.
Wenn im Zusammenhang mit der militärischen Nutzung des Bombodroms nun sogar der Bruch von völkerrechtlichen Verträgen in Kauf genommen werden solle, verlasse Minister Struck den Boden der Rechtsstaatlichkeit. Das Bombodrom dürfe nicht zum Symbol für eine deutsche Sicherheitspolitik werden, die sich um völkerrechtliche Verträge nicht schere, um weltweite Militäreinsätze trainieren zu können.
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