Irak-Europa
Verhaltener Jubel bei der Friedensbewegung über Verhaftung Saddams
Zu begrüßen wäre es auch, wenn Saddam sich bald vor einem unabhängigen irakischen Gericht verantworten müsste: für das Leid und die politische Unterdrückung, die er dem irakischen Volk Jahrzehnte lang zugefügt hat, für die Hinrichtungen von Tausenden und Abertausenden politischer Gegner.
Der einträchtige Jubel bei den Regierungen der Kriegsallianz und der ehemaligen Kriegsgegner (z.B. Frankreich, Deutschland) dürfe nicht vergessen machen, dass die Besatzungsmächte einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Irak geführt haben, dass dabei Tausende von Zivilpersonen ums Leben gekommen sind und die Infrastruktur des Landes erheblich zerstört worden ist. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass der Krieg mit dem Argument geführt wurde, der Irak besäße unerlaubte
Massenvernichtungswaffen. Der Fahndungserfolg vom 14. Dezember könne der kriegerischen Aggression im nachhinein keine Legitimation verleihen. Nach dem Internationalen Recht gehörten die Kriegsverantwortlichen ebenso auf die Anklagebank, allerdings vor einem Internationalen Tribunal der Vereinten Nationen.
Da nicht zu erwarten sei, dass die Urheber des Irakkriegs in absehbarer Zeit vor einem UN-Tribunal zur Verantwortung gezogen werden, werde die Friedensbewegung an ihrem Vorhaben festhalten, ein solches Tribunal "von unten" in eigener Regie durchzuführen. Dies beginne mit Hearings in vielen Städten und werde in ein Internationales Kriegstribunal münden.
Die Gefangennahme Saddam Husseins beende keineswegs die Auseinandersetzungen, das Chaos und den Widerstand in der Bevölkerung gegen das Besatzungsregime. Der Bundesausschuss Friedensratschlag bekräftigte seine Position, wonach der Abzug der Besatzung ein erster wichtiger Schritt zur Beruhigung der Lage im Irak darstellen würde. Eine möglichst schnelle Übertragung der Befugnisse an die Vereinten Nationen und die Durchführung ungehinderter, freier und gleicher Wahlen müssten dem irakischen Volk die volle Souveränität wiedergeben.
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Am 15. Dez. 2003 unter:
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