Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

NABU fordert strenges "Reinheitsgebot" für Natur und Landschaft

Gentechnik und Landwirtschaft

Der Naturschutzbund NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes sowohl die Voraussetzungen für die Wahlfreiheit der Verbraucher als auch den Erhalt der biologischen Vielfalt sicherzustellen. "Gentechnik in der Landwirtschaft ist eine Gefahr für unsere Natur", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen anlässlich eines Fachgesprächs im Bundesumweltministerium. Eine großangelegte Studie in Großbritannien habe erst kürzlich gezeigt, dass durch die unheilvolle Kombination von gentechnisch veränderten Pflanzen und den daraus resultierenden Pestizideinsätzen der natürlichen Vielfalt der letzte Raum geraubt werde. "Wir brauchen ein "Reinheitsgebot" für Natur und Landschaft", so Billen.

Eine konsequente Formulierung von Abstands- und Haftungsregeln im Sinne des Verursacherprinzips sei die einzige Möglichkeit, eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Natur- und Kulturlandschaft langfristig zu garantieren. Daher müssten Hersteller und Anwender von gentechnisch veränderten Organismen die Kosten und Risiken tragen, wenn andere durch die Anwendung von Gentechnik beeinträchtigt würden. Die Beweislast müsse beim Nutzer der Gentechnik liegen. "Solange mögliche Gefahren und Risiken der Gentechnik für natürliche Ökosysteme noch weitgehend unerforscht sind, lehnt der NABU die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen grundsätzlich ab", betonte Billen.

Die aktuelle Novelle des Gentechnikgesetzes müsse unbedingt gewährleisten, dass eine gentechnikfreie Landwirtschaft weiterhin möglich ist. Zu diesem Zweck muss nach Auffassung des NABU eine "gute fachliche Praxis" für die Nutzung der Gentechnik definiert werden. "Es müssen Pflichten und Maßnahmen der Landwirte festgelegt werden, die eine gentechnische Verunreinigung konventioneller Produkte und natürlicher Ökosysteme verhindern", so Billen.

Als weiterer zentraler Schritt müssten gentechnikfreie Regionen und Schutzzonen für ökologisch sensible Gebiete eingerichtet werden. Wenn dies nicht gelinge, sei zu befürchten, dass eine nachhaltige, naturverträgliche Landnutzung in einigen Jahrzehnten nicht mehr sichergestellt sei. "Das einzigartige Erbe unserer biologischen und genetischen Vielfalt darf nicht kurzfristigen Wirtschaftsinteressen geopfert werden", so Billen.