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Bürgerbegehren in Düren, Olpe und Siegen-Wittgenstein scheitern an Quorum

Dreimal Mehrheit reicht nicht

Am Sonntag scheiterten gleich drei Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. In den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe scheiterten bei zwei parallelen Abstimmungen zum gleichen Thema die beiden Bürgerbegehren, die sich gegen den Verkauf der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd (VWS) gewandt hatten. Beide Begehren erreichten zwar Abstimmungsmehrheiten von 96,3 Prozent in Siegen-Wittgenstein und 97,4 Prozent in Olpe, erreichten aber nicht gleichzeitig die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten. In Düren scheiterte ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Zeder des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses trotz einer Mehrheit von 80 Prozent ebenfalls an der Abstimmungshürde.

Die Initiative Mehr Demokratie hatte im Vorfeld der Bürgerentscheide die Abstimmungsbedingungen als unfair kritisiert. So war in Siegen-Wittgenstein und Olpe die Zahl der Abstimmungslokale im Vergleich zu Wahlen drastisch reduziert worden, so dass nicht wenige Bürger weite Wege zur Stimmabgabe zurück legen mussten. Zudem hatten die Stimmberechtigten keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten. Viele Abstimmungswillige wussten deshalb nicht, wo sie ihre Stimme abgeben sollten.

In Düren war die Stimmabgabe sogar nur im Rathaus möglich. Auch hier erhielten die Bürger keine Benachrichtigung. Eine weitere Erschwernis war die fehlende Möglichkeit zur Abstimmung per Brief. Mehr Demokratie hatte der Stadt deshalb vorgeworfen, den Bürgerentscheid bewusst boykottieren zu wollen. Generell kritisierte Mehr Demokratie auch die Abstimmungstermine kurz vor Weihnachten. In Düren war aber auch schon vor der Abstimmung teilweise die Luft heraus, weil der potenzielle Investor inzwischen zugesagt hatte, das Naturdenkmal Zeder erhalten zu wollen. Daraufhin hatte die SPD die Unterstützung des Bürgerbegehrens aufgekündigt.

Mehr Demokratie bedauerte das aus Sicht des Vereins "unechte" Scheitern der drei Bürgerbegehren an der Abstimmungshürde. Bei 96 Bürgerentscheiden seien damit seit der Einführung des Bürgerentscheids vor fast zehn Jahren 47 Bürgerbegehren diesem Quorum zum Opfer gefallen. Landesgeschäftsführer Daniel Schily verwies darauf, dass auch Landrat Paul Breuer (CDU) bei seiner Wahl die für Bürgerbegehren vorgeschriebene Mindestzustimmung nicht erreicht habe. Breuer hatte bei seiner Wahl im Juni dieses Jahres nur die Stimmen von nur 19,8 Prozent aller Wahlberechtigten erhalten. "Hier wird mit zweierlei Maß gemessen" kritisierte Schily.

Mehr Demokratie erneuerte aus diesem Anlass die Forderung nach einer Senkung der Abstimmungshürde. "In der Demokratie entscheiden immer diejenigen, die sich aktiv beteiligen", sagte Schily. Dies sei bei Wahlen ganz selbstverständlich und müsse deshalb auch für Bürgerentscheide gelten, so der Geschäftsführer.