CDU-Schwarzgeldaffäre
Kanther, Sayn-Wittgenstein und Weyrauch kommen vor Gericht
Das OLG hob damit einen Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom März 2002 auf. Das Landgericht hatte seinerzeit die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kanther, Sayn-Wittgenstein und Weyrauch abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden später Beschwerde ein.
Nach Auffassung des dritten Senats des OLG sind Sayn-Wittgenstein und Kanther der Untreue zum Nachteil der hessischen CDU "hinreichend verdächtig", Weyrauch der Beihilfe hierzu. Das OLG geht außerdem nach eigenen Angaben davon aus, dass die Taten noch nicht verjährt sind.
Die Angeklagten sollen von 1984 bis Januar 2000 mehr als 20 Millionen Mark und damit 90 Prozent des Vermögens der hessischen CDU den Parteimitgliedern verschwiegen haben. Dadurch sei der Landes-CDU ein Vermögensnachteil entstanden, hieß es. Die Partei habe nicht über das Geld verfügen können. Andererseits seien dem Landesverband durch die heimliche Vermögensverwaltung zusätzliche Kosten entstanden. Zudem sei die CDU infolge falscher Rechenschaftsberichte Sanktionen des Bundestagspräsidenten ausgesetzt.
Wann der Prozess gegen Kanther, Sayn-Wittgenstein und Weyrauch vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden beginnt, ist noch völlig unklar. Der Vorsitzende Richter, der das Verfahren terminiert, sei zurzeit krank, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Nachrichtenagentur ddp.
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Am 13. Jan. 2004 unter:
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