Bürgerrechte und das neue Telekommunikationsgesetz
Umfassende Überwachung der Bürger geplant
Der Gesetzentwurf unterlasse nicht nur erforderliche Verbesserungen der bisherigen Situation, sondern enthalte sogar noch einen zusätzlichen Abbau von Bürgerrechten, der die Bedeutung des Datenschutzes auf dem Gebiet der Telekommunikation grundlegend in Frage stellt. Die unveränderte Verabschiedung des Gesetzesentwurfes würde es Telefongesellschaften erlauben, Telefongespräche ihrer Kunden ohne konkreten Verdacht zum "Schutz ihrer technischen Systeme" abzuhören.
Telefongesellschaften und Internetprovider dürften sämtliche Spuren der Telekommunikation der Bevölkerung zeitlich unbegrenzt zu speichern, um das umfassende "Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze" zu ermöglichen. Die Geheimdienste und die Polizei sollen jederzeit auf Emails und elektronische Anrufbeantworter zugreifen dürfen, wenn sie dies für erforderlich halten.
Unternehmen wie die Deutsche Telekom AG dürften künftig die Bereitstellung eines Telefonanschlusses von der Angabe der persönlichen Interessen oder des eigenen Gehalts abhängig machen. Jeder Abschluss eines Telefon- oder Handyvertrags bedürfte künftig der Angabe des eigenen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums. Damit sollten unter anderem die Verfolgung von Verkehrsverstößen ermöglicht und der Informationshunger der Geheimdienste gestillt werden.
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