Rechte des Kindes
Fortgesetzte Verstöße gegen elementare Kinderrechte in Deutschland
Auch heute werden laut Pro Asyl - unter Rot-Grün - durch die Aufrechterhaltung des sogenannten Ausländervorbehalts den Flüchtlingskindern elementare Rechte vorenthalten, ihre Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl, Maxime der KRK, massiv verletzt. PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann widerspricht der im Zweitbericht (Ziffer 83) von der Regierung vertretenen Auffassung energisch, bei der Vorbehaltserklärung handele es sich im wesentlichen um Erläuterungen, die Fehl- bzw. Überinterpretationen vermeiden sollten: "Die Vorbehaltserklärung enthält keineswegs eine ‚Klarstellung’ hinsichtlich der Auslegung des Übereinkommens, sondern im Klartext die konkrete Verweigerung des Schutzes im Sinne des Abkommens gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern - durch willkürliche Außerkraftsetzung des Gleichbehandlungsgebots und Diskriminierungsverbots. Insofern ist diese Erklärung unzulässig, da sie diametral den Inhalten und Zielsetzungen der KRK zuwiderläuft (Art. 51 Abs. 2 KRK)."
Unterstützung erfährt die Auffassung von PRO ASYL durch eine aktuelle Stellungnahme des Berliner Völkerrechtlers Professor Dr. Christian Tomuschat. In seiner Stellungnahme für PRO ASYL: "Die Vorbehalte der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen für die Rechte des Kindes" führt er aus, "dass ein Vorbehalt wie dieser, der gegen das Herzstück des menschenrechtlichen Schutzsystems gerichtet ist, in dem er eine Scheidelinie zwischen eigenen und fremden Staatsangehörigen aufrichtet, unter Art. 19 Abs. c) (des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge) fällt. Er ist damit unwirksam..." (S. 7).
Tomuschats Schlussfolgerung lautet, "dass die gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen abgegebene Erklärung nicht in der Lage war, die durch das Zustimmungsgesetz bewirkte Rechtsfolge, dass nämlich der Inhalt des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zum Bestandteil des deutschen Rechts [wurde], zu ändern. Die Erklärung [...] sollte aber dennoch im Interesse der Rechtsklarheit zurückgezogen werden." (S. 5)
Kauffmann appelliert an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien, ihren Anspruch auf eine menschenrechts- und völkerrechtsfreundliche Politik in Deutschland im Umgang mit Flüchtlingskindern endlich unter Beweis zu stellen und den mehrfachen Forderungen des Bundestages und des Petitionsausschusses zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung und zur Umsetzung der KRK endlich nachzukommen.
Leidvolle Erfahrungen betroffener Flüchtlingskinder untermauern die Notwendigkeit zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung: 16- und 17-jährige Flüchtlinge gelten in der deutschen Praxis als ausländerrechtlich handlungsfähig und "asylmündig". Häufig werden sie bei medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung entwürdigend behandelt. Gesichtspunkte des Kindeswohls werden durch inadäquate Betreuung, Unterkunft in Sammelunterkünften, Abschiebungshaft und Abschiebungen außer Acht gelassen.
PRO ASYL verweist auf den Koalitionsvertrag vom 16.10.2002, in dem es heißt (S. 75): "Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. Menschenrechtliche Grundnormen sind unantastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden. - Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass anstehende Konventionen und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende Vorbehalte zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die Kinderrechtskonvention." "Quod erat demonstrandum! Dieser Einsicht müssen endlich glaubwürdige Taten folgen", so Kauffmann abschließend.
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Am 15. Jan. 2004 unter:
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