Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Gericht lässt Wehrpflichtige laufen

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Die Diskussion um das Ende der Wehrpflicht bekommt eine neue Note: Das Verwaltungsgericht Köln hat, wie jetzt bekannt wurde, am 23. Dezember in einem Eilverfahren einem Wehrpflichtigen Recht gegeben, der sich gegen seine Einberufung gewehrt hatte. Die von der Bundeswehr praktizierte Regelung, dass viele Wehrpflichtige nicht einberufen werden, sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, entschied das Gericht. Der Kläger muss jetzt seiner Einberufung nicht nachkommen. Ebenso sei die Entscheidung für den gesamten Bereich des dortigen Kreiswehrersatzamtes gültig, so die Kölner Richter. Das Bundesverteidigungsministerium bezeichnete den Gerichtsbeschluss als Einzelfallentscheidung, während die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sich freute, dass das Ende des "offenen Verfassungsbruchs" jetzt "lediglich eine Frage der Zeit" sein werde.

Kritische Juristen hatten es seit langem moniert: Die viel beschworene "Wehrgerechtigkeit" gibt es nicht mehr. Bereits seit Jahren wird ein immer größer werdender Teil der Wehrpflichtigen nicht zum "Dienst am Vaterland" herangezogen. Seit Mitte letzten Jahres ist dieses Verfahren nun auch offiziell: Wer verheiratet oder über 23 Jahre alt ist oder nicht nach einer der beiden besten Tauglichkeitsstufen gemustert wurde, kommt ohne Dienst aus. Von den über 400.000 jungen Männern, die jedes Jahr das Wehrpflichtalter erreichen, mussten nach Angaben der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär im vergangenen Jahr nur knapp 102.000 Wehrpflichtige ihren Dienst in der Kaserne antreten, 40.000 weniger als noch im Jahr 2000. Ab dem Jahr 2006 sollen jährlich nur noch 40.000 Wehrpflichtige zum neunmonatigen Grundwehrdienst herangezogen werden. Nur noch jeder Zehnte eines Jahrgangs wird dann im Rahmen der "allgemeinen Wehrpflicht" beim Militär dienen.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont, dass die Wehrpflicht nur dann zulässig ist, wenn alle jungen Männer gleich behandelt werden. Zwar hatte es mehrere Richtervorlagen und Verfassungsbeschwerden gegen die Wehrpflicht abgelehnt und dabei etwa festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung von Frauen, die zur Armee dürfen, und Männern, die zum Bund müssen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die Frage aber, ob der Gleichheitsgrundsatz auch unter Männern beachtet wurde, entschied das Gericht aus formalen Gründen nicht. Beobachter hielten die Entscheidung im Fall des totalen Kriegsdienstverweigerers Volker Wiedersberg für den Versuch der Verfassungsrichter, sich aus der politisch heiklen Situation herauszuhalten. Nach mehreren Jahren intensiver Befassung mit dem Fall hatte das Bundesverfassungsgericht völlig überraschend beschlossen, dass die Richtervorlage des Landgerichts Potsdam unzulässig sei.

Der Kölner Kläger hatte argumentiert, die vielen Ausnahmen von der Dienstpflicht führten dazu, dass von einer Gleichbehandlung keine Rede mehr sein könne. Das Verwaltungsgericht folgte in seiner Eilentscheidung, die nicht anfechtbar ist, dieser Auffassung. Sie beriefen sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Sollte der Kläger auch im Hauptverfahren Recht bekommen, wäre dies das Ende der Wehrpflicht wie auch des - gleich zu behandelnden - Zivildienstes in ihrer bisherigen Form. Es ist daher davon auszugehen, dass der Streit durch alle Instanzen geführt wird.

Die Kampagne gegen Wehrpflicht ermunterte Wehrpflichtige, sich unter Berufung auf die Entscheidung (Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 8 L 3008/03 vom 23. Dezember 2003) gegen ihre Einberufung zur Wehr zu setzen und bot Beratung an.