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Zu wenig Informationen für bewusste Kaufentscheidungen

Verbraucherschutz

Neue Wege in der Lebensmittel-kennzeichnung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. Damit die Verbraucher durch bewusste Kaufentscheidungen ihren Beitrag zur Agrarwende leisten und somit ihrer Verantwortung gerecht werden könnten, brauchten sie umfassende und verständliche Informationen. "Der Verbraucher hat ein Recht zu erfahren, wie hoch der Anteil einzelner Lebensmittelbestandteile ist, ob allergene Stoffe enthalten sind oder wo und wie ein Lebensmittel erzeugt und verarbeitet wurde.", meint Verbands-Vorstand Edda Müller. Eine von den Verbraucherschützern in Auftrag gegebene Studie habe bestätigte, dass Verbraucher dieses Mehr an Information auch wirklich einforderten.

Eine klare, ehrliche Kennzeichnung sei Voraussetzung, damit sich eine hohe Produktqualität sowohl für die Produzenten als auch für die Verbraucher lohne. Als positiv bewertet der Verband die Pläne der EU-Kommission zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung. "Die geplanten Regelungen zur Kennzeichnung von angereicherten Lebensmitteln, zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln oder zur Kennzeichnung der wichtigsten Allergene sowie die geplante Revision der Nährwertkennzeichnung bedürfen zwar teils noch einiger Nachbesserungen, sind aber ein großer Schritt in Richtung verbesserter Information", so Edda Müller.

Darauf dürfe man sich jedoch nicht ausruhen. Es sei nun Sache von Bundesverbraucherministerin Renate Künast, in Europa und national die richtigen Weichen zu stellen. Dies müsse jedoch konsequenter geschehen als etwa bei den Regelungen zur Kennzeichnung und zum Anbau von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Gerade bei irreführenden oder falschen Werbeaussagen gebe es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, wie zum Beispiel die Einbeziehung eines Verbots gesundheitsbezogener Aussagen für Lebensmittel, die ein ungünstiges Nährwertprofil haben.

Damit dem Verbraucher die nötigen Informationen zugänglich gemacht werden, fordert der Verband überdies neue Wege der Informationsübermittlung und schlägt unter anderem die Einrichtung zusätzlicher Scannersysteme im Geschäft vor. "So erreichen wir, dass das Etikett nicht überfrachtet wird und die Verbraucher sich trotzdem informieren können", sagte Edda Müller. Diese Informationen könnten in Einzelhandelsgeschäften auch durch schriftliche Produktinformationen in einer Kladde oder einem Ordner vermittelt werden. Dies habe sich unter anderem im Brot- und Backwarenbereich seit 1997 bewährt.