Abfalltransporte
EU-Parlament stellt Forderungskatalog für Müllverschiffung auf
So sollen Behörden sollen gegen die Bewegung von gefährlichem Müll vorgehen können, wenn im exportierenden Staat die technischen Kapazitäten und die nötigen Einrichtungen für die Abfallbehandlung vorhanden sind. Nur grenzüberschreitende Verschiffung, die das Ziel einer entgültigen Entsorgung oder Verwertung hat, ist erlaubt, nicht die provisorische Entsorgung oder Verwertung.
Die Mitglieder des Europäischen Parlamentes stimmen darin überein, dass die Gesetzesgrundlage die Umweltpolitik und nicht - wie von der Kommission vorgeschlagen - die Umwelt- und Handelsopolitik sein sollte. Der Entwurf wurde dem Rat für eine erste Lesung übermittelt. Die europäische Abfallverbringungsverordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen Transporten für nicht genehmigungspflichtige und für genehmigungspflichtige Abfälle. Die Menge der importierten genehmigungspflichtigen Abfälle ist in Deutschland im Jahr 2002 erneut stark angestiegen. Das geht aus einer Statistik über die grenzüberschreitende Verbringung genehmigungspflichtiger Abfälle hervor, die das Umweltbundesamt (UBA) Ende 2003 vorgelegt hat.
Während im Jahr 2001 noch 2,65 Millionrn Tonnen Abfälle nach Deutschland importiert wurden, waren es ein Jahr später bereits 3,9 Millionen Tonnen. Mehr als die Hälfte der Abfälle kommt aus den Niederlanden, wo die Entsorgungsgebühren drastisch erhöht worden waren. Der Export genehmigungspflichtiger Abfälle sank von 1,5 Mio. t im Jahr 2000 auf 1,25 Millionen Tonnen im Jahr 2002. Das UBA erwartet einen weiteren Anstieg der Importe auf 4,5 Millionen Tonnen bis 2004. Eine Menge, die viermal höher ist als noch 1999. Für nicht genehmigungspflichtige Abfälle weist die Außenhandelsstatistik für Deutschland Einfuhren in Höhe von 9,1 Millionen Tonnen aus. Die Ausfuhren betrugen hingegen 15,4 Millionen Tonnen.
Für den Transport von mit Risiken behafteten und gefährlichen Abfällen aus dem Ausland durch die Bundesrepublik werden künftig zusätzliche Gebühren erhoben. Dies hat das Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Die Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei Transporten von sogenannten notifizierungsbedürftigen Abfällen sieht vor, dass bestimmte Mülltransporte auf ihrem Transit durch Deutschland künftig weitaus häufiger als bislang mit Gebühren belegt werden können. Bund und Länder ziehen bereits Gebühren für den Export und den Import gefährlicher Abfälle ein, der Transit wurde jedoch bisher nicht belastet.
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