Unterschriften mit wenig Gewicht
Volksinitiative ohne Verpflichtung für Landtag von NRW
Vom 27. November bis zum 27. Januar konnten sich die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen auf den Ämtern als Unterstützer der Volksinitiative eintragen. Die von der Arbeitsgemeinschaft Offene Tür (AGOT) gestartete Initiative wollte die gesetzliche Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit in NRW erreichen. Damit sollte die drohende Schließung zahlreicher Jugendeinrichtungen verhindert werden. Mehr Demokratie fordert den Landtag auf, dem Beispiel aller anderen Bundesländer zu folgen und die freie Unterschriftensammlung für Volksinitiativen zu ermöglichen. Auch sollten die Initiatoren solcher Initiativen Rederecht im Landtag erhalten.
"Das Amtseintragungsverfahren gibt der Volksinitiative einen Anstrich von Wichtigkeit, die ihr tatsächlich überhaupt nicht zukommt", erklärte Schily. Vielfach sei diese Petition als Volksbegehren missverstanden worden, auf das bei Ablehnung durch den Landtag anders als bei der Volksinitiative ein Volksentscheid folgt. Die Bürger für die Unterstützung der Volksinitiative auf die Ämter zu bitten sei "höherer Blödsinn", für den die gleichen Bürger auch noch teuer bezahlen müssten. Immerhin habe die erste Volksinitiative gegen die Forensik-Pläne der Landesregierung im Herbst 2002 das Land eine halbe Million Euro gekostet. Die gleiche Summe werde wohl auch nun wieder fällig.
Bedauern äußerte Schily darüber, dass das demokratische Engagement der Jugendlichen wegen des verkorksten Verfahrens auf die Entscheidung des Landtags so wenig Einfluss habe. In vielen Orten hätten sich junge Menschen mit Info-Ständen, Aktionen und Demonstrationen für den Erhalt ihrer Einrichtungen engagiert. Um die notwendige Unterschriftenzahl zu erreichen, sei ein Mobilisierungsaufwand wie für ein Volksbegehren betrieben worden. "Die Volksinitiative hat politisch Wirkung gezeigt, ein machtvolles Demokratie-Instrument ist sie für die Bürger aber nicht", so der Geschäftsführer.
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Am 29. Jan. 2004 unter:
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