Behindertenbeauftragter gegen Pläne
Heilmittelversorgung für Behinderte bedroht
Der Entwurf des Bundesausschusses für eine Novellierung der Heilmittelrichtlinien liegt dem Bundesgesundheitsministerium zur Beschlussfassung vor und soll Ende April in Kraft treten. Bei Wegfall der Langfristverordnung werden Patienten nach einer festgelegten Anzahl von Behandlungen beispielsweise im Bereich Physiotherapie oder Logopädie zu einer Therapieunterbrechung von mindestens zwölf Wochen gezwungen. Dann muss neu beantragt und genehmigt werden. "Eine ausreichende Versorgung gerade der besonders schwer betroffenen Menschen ist dann nicht mehr sichergestellt", betonte der Bundesbeauftragte.
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Am 30. Jan. 2004 unter:
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Selbstverpflichtung zu Chancengleichheit für Frauen wirkt nicht »

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