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Selbstverpflichtung zu Chancengleichheit für Frauen wirkt nicht

Gleichstellungsgesetz gefordert

Die Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz für Frauen in der Privatwirtschaft wird wieder lauter. Sowohl die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD und Grünen, Christel Humme und Irmingard Schewe-Gerigk, als auch DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer sprachen sich am Donnerstag in Berlin für einen solchen Schritt aus.

Ein Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft sei "nach wie vor notwendig", betonte Engelen-Kefer. Sie fügte hinzu, die Privatwirtschaft sei "noch meilenweit" von einer systematischen und nachhaltigen Chancengleichheit für Frauen entfernt.

Humme und Schewe-Gerigk unterstrichen, einer Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sei bisher noch nicht wirksam begegnet worden: "Die Freiwilligkeit für die Wirtschaft bei der Einführung und Umsetzung möglicher Maßnahmen hat sich bisher als nicht zielführend erwiesen."

Zweieinhalb Jahre nach einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft hatten beide Seiten am Donnerstag Bilanz gezogen. Demnach haben Frauen trotz guter Ausbildung immer noch schlechter bezahlte Jobs und geringere Berufschancen als Männer.

Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag so im Jahr 2002 bei 58,8 Prozent und damit deutlich niedriger als bei Männern mit 71,9 Prozent. Zudem arbeiteten viele Frauen in Teilzeit, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, Christel Riemann-Hanewinckel (SPD). Der Forderung nach einem Gesetz erteilte Riemann-Hanewinckel eine Absage. Auf freiwilliger Basis werde bei den Unternehmen mehr erreicht als durch eine gesetzliche Vorgabe.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, lehnte gesetzliche Regelungen als zu "bürokratisch" und damit "kontraproduktiv" ab.