Einstiegsdroge Alcopops
Verbraucherschützer mahnen Unternehmen wegen Alkohol-Mix-Getränken ab
In der Internetwerbung für beide Getränke "wird auf vielfältige Art und Weise versucht, Jugendliche anzusprechen und zum Alkoholkonsum zu verführen", sagte Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verstoßen die Hersteller mit dieser Art der Werbung bewusst gegen § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG), indem sie die Unerfahrenheit und leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen.
Problematisch an den Mixgetränken sei vor allem, dass wegen des fruchtig-süßen Aromas der Alkoholgehalt unterschätzt werde. Mixgetränke aus Alkohol sind bei Jugendlichen enorm gefragt. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2003 hat sich den Angaben zufolge der Absatz der Alkoholmixgetränke mehr als verdreifacht. Die Getränke dürfen als Biermix nach dem Gesetz an Jugendliche ab 16 Jahren, als Spirituosenmix nach dem Gesetz erst an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben werden.
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Am 05. Jan. 2004 unter:
nachrichtenStichworte:
« Handy-Schulden bei Jugendlichen stark gestiegen
"Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist Kampf gegen Arbeitslose geworden" »
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