Plutonium-Diebstahl

Schadensersatz für Karlsruher Plutonium-Opfer

Ein Opfer des spektakulären Plutonium-Diebstahls von Karlsruhe erhält Schadensersatz von der Betreibergesellschaft der dortigen Plutoniumanlage. Seine Mandantin habe kurz vor Weihnachten einen fünfstelligen Betrag bekommen, sagte der Anwalt der Frau, Stefan Beck, am Freitag in Landau. Die 52-Jährige war verstrahlt worden, als ihr damaliger Lebensgefährte plutoniumhaltiges Material aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) geschmuggelt und zu Hause gelagert hatte.

Die WAK-Betreibergesellschaft einigte sich nach Becks Worten außergerichtlich mit seiner Mandantin. Als Garantiegeber fungierten das Land Baden-Württemberg und der Bund.

Der zum Tatzeitpunkt 47 Jahre alte Arbeiter der WAK war im Juni 2002 vom Landgericht Karlsruhe zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mittlerweile bestätigt. Der Mann hatte im Oktober 2000 mehrere radioaktiv belastete Wischtücher sowie ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit bei Abbrucharbeiten aus der stillgelegten Anlage geschleust. Das Material deponierte er daraufhin in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach. Mit der Entsorgung beauftragte der Deutsch-Portugiese seine damalige Lebensgefährtin, die dadurch hochgradig verstrahlt wurde und seither ein erheblich erhöhtes Krebsrisiko hat.

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