Gentechnik-Durchführungsgesetz
Künast wirbt für Verbraucher-Sicherheit bei Gentechnik
Künast verwies darauf, dass ab Mitte April in der Europäischen Union alle Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen gekennzeichnet werden müssen. Dies geschehe zum Schutz der Verbraucher, aber auch zum Schutz der Landwirte, die auf den Einsatz der Gentechnik verzichten wollen. Die deutschen Regeln sollen auch solche Hersteller und "Weiterverarbeiter" schützen, die gleichfalls gentechnik-freie Produkte anbieten wollen.
Dem Gesetzentwurf zufolge drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht entsprechender Lebens- und Futtermittel Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. "Grundlegendere" Verstöße wie der Handel mit nicht zugelassenen Gentechnik-Produkten werden demnach mit Haftstrafen bis zu drei Jahren geahndet. In bestimmten Fällen soll eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.
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Am 13. Feb. 2004 unter:
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