Keine Folter
Gesetzesreformen in der Türkei sollen Umsetzung der Menschenrechte verbessern
"Wir haben Premierminister Erdogan ermutigt, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Aber wir haben ihm auch klar gesagt, dass - vor allem bei Polizei und Justiz - gravierende Missstände herrschen, die fortgesetzt Menschenrechtsverletzungen begünstigen", sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion und Mitglied der Delegation. So habe die Türkei 2002 die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft und 2003 die beiden grundlegenden UN-Menschenrechtspakte ratifiziert.
Doch bislang mangele es an der Umsetzung. Weiterhin gebe es Berichte über Folter und Misshandlungen von Häftlingen sowie über erhebliche Beeinträchtigungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor allem bei Menschenrechtsverteidigern und politisch Andersdenkenden. "Und noch immer genießen die meisten Täter Straffreiheit. Hier bedarf es einer weitgreifenden Reform bei Polizei und Justiz.", so Lochbihler.
Als Beispiel für ausstehende Gesetzesreformen nannte sie den Artikel 159 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Staatsorganen unter Strafe stellt. "Dieser Artikel muss abgeschafft werden, denn er dient vor allem dazu, gewaltfreie Meinungsäußerungen zu kriminalisieren."
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Am 13. Feb. 2004 unter:
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