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Verbände fordern wirksamen Lärmschutz

Schutz vor gesundheitlichen Gefahren

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS), die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben einen Rechtsanspruch auf Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm gefordert. Die bis zum Juli in deutsches Recht umzusetzende EU-Richtlinie zum Umgebungslärm müsse eine gesetzlich festgelegte Strategie zur Lärmminimierung und zum Schutz der Ruhe enthalten. Nach Auffassung der Verbände ließen sich die Lärmprobleme mit einem Zwei-Stufen-Plan regeln. Bei Überschreitung eines Lärmpegels von tagsüber 55 bzw. nachts 45 Dezibel müsse ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen bestehen. Als zweites schlagen die Verbände Standards vor, bei deren Überschreitung Gebiete als lärmbelastet gelten und Schutzmaßnahmen einzuleiten sind.

Ein künftiges Gesetzbuch zur Lärmvermeidung und zum Ruheschutz sei ein geeignetes Instrument, um die Lärm vermeidende Raumplanung und den Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor passiven Lärmschutzmaßnahmen zu fördern. Beispielsweise seien weniger Fahrzeuge auf den Straßen, Nachtflugverbote oder leisere Flugzeugtriebwerke besser als Lärmschutzwände bzw. Schallschutzfenster. Für bisher ruhige Gebiete müsse ein Verschlechterungsverbot gelten. Um die Belästigungen durch Flugzeuge abzubauen, sei eine Länder übergreifende Flugverkehrsplanung erforderlich.

Der Zustand der Bahnschienen sei ebenfalls konsequent zu verbessern. Durch regelmäßiges Abschleifen und modernere Bremssysteme ließen sich circa 15 Dezibel(A) vermeiden. An Waggons und Triebwagen sollten nur noch Scheiben- statt Klotzbremsen erlaubt sein. Um das individuelle Verhalten der Lärmverursacher zu beeinflussen, seien Abgaben und Steuern auf die Herstellung und Nutzung lärmender Produkte und Verkehrsmittel erforderlich. Lärm müsse einen Preis haben, damit sich lärmarmes Verhalten auch lohne.

Ziel aller Maßnahmen müsse der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und die Vermeidung von unnötigem Verkehrslärm sein.