Kartellrechtsverfahren

EU weist Kompromissvorschlag von Microsoft zurück

Der US-Softwarekonzern Microsoft hat der EU-Kommission einen Kompromiss-vorschlag unterbreitet, der die Richter im Kartellrechtsverfahren von einer Strafe abbringen soll. Wie die Financial Times (FT) berichtet, will Microsoft den mit seiner Software ausgelieferten PCs eine CD-ROM mit Konkurrenzprodukten beilegen. Die Kommission habe diesen Vorschlag allerdings als nicht ausreichend zurück gewiesen. Seit vier Jahren bereits ermittelt die Kommission gegen Microsoft wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung. Besonders die Microsoft-Praxis, den Media-Player mit dem Betriebssystem zu verknüpfen, könne dem Unternehmen eine Strafe von bis zu zehn Prozent seines jährlichen Umsatzes einbringen.

Gehe es nach dem Willen der Kommission, solle Microsoft seinen Media-Player aus dem Betriebssystem entfernen oder gleichzeitig eine bestimmte Anzahl von Konkurrenzprodukten integrieren, so die Zeitung. Der nun vorgeschlagene Kompromiss von Microsoft ist laut FT unter Berufung auf die Mitbewerber deswegen nicht akzeptabel, da die beigelegte CD-ROM kaum einen Kunden zum Aufspielen der Software animieren würde, wenn das Microsoft-Produkt bereits in das Betriebssystem integriert sei. Das Kartellrechtsverfahren um Microsoft soll nach Angaben der FT noch vor dem ersten Mai beendet sein.

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