Waffenmissbrauch

Menschenrechtsverletzungen durch Polizei und Vollzugskräfte

Weltweit führen Waffenmissbrauch und unverhältnismäßiger Gewalteinsatz durch Polizei und Vollzugskräfte zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Das ist das Ergebnis eines im Rahmen der Kampagne "Waffen unter Kontrolle!" veröffentlichten Berichts. Er mache deutlich, dass viele Polizeieinheiten zwar schwer bewaffnet, aber völlig unzureichend ausgebildet seien, so die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Viele Leben könnten gerettet werden, wenn Vollzugskräfte besser ausgebildet und die einschlägigen UN-Standards eingehalten werden würden.

"Zu viele Polizeieinheiten rund um die Welt haben gelernt, ihre Waffen abzufeuern, aber nicht, wann und unter welchen Bedingungen sie dies dürfen", sagt Mathias John, Rüstungsexperte von amnesty international Deutschland. Das Versagen von Regierungen, den Waffeneinsatz und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch ihre Polizeieinheiten unter Kontrolle zu bringen, habe tagtäglich fatale Folgen.

"Internationale Standards sprechen eine klare Sprache: Waffengewalt darf nur die Ausnahme, nie die Regel im Polizeialltag sein - Schusswaffen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn dies zur Rettung von Leben unvermeidbar ist", so John. Insbesondere zwei Regelwerke der Vereinten Nationen müssen als Mindeststandards weltweit beachtet werden: Der UN Verhaltenskodex für Vollzugsbeamte und die UN Grundsätze für Gewaltanwendung und Schusswaffeneinsatz durch Vollzugsbeamte. Beispiele unter anderem aus Brasilien und Jamaika zeigen, dass Polizeieinheiten Schusswaffen in der Praxis unkontrolliert und ohne Rechenschaftspflicht einsetzen.

amnesty international, IANSA und Oxfam wollen daher alle Regierungen auffordern, die genannten UN-Standards in die jeweilige Gesetzgebung zu übernehmen und deren Umsetzung in der Praxis bei Polizei und Vollzugskräften sicherzustellen. Auch die Einhaltung dieser UN-Standards im Rahmen des UN-Aktions-programms zu Kleinwaffen müsse gewährleistet sein. Darüber hinaus sollten Waffen nicht exportiert werden dürfen, wenn die Gefahr eines Missbrauchs bestehe.

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