Niedriglöhne
Wirtschaftswissenschaftler wollen Mindestlöhne ernsthaft diskutieren
Folgende Gründe sprechen aus Sicht des WSI für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes: Allein in Westdeutschland verdienen 12 Prozent der Niedriglohnarbeiter weniger als 50 Prozent des Vollzeitdurchschnittslohns und können als arm trotz Vollzeitarbeit gelten. Der Anteil der Beschäftigten, die ohne Schutz tariflicher Mindeststandards arbeiten, hat im Laufe der vergangenen Jahre zugenommen. Die Tarifbindung ist zurückgegangen und erfasst in Westdeutschland derzeit noch 70 Prozent, in Ostdeutschland nur noch 55 Prozent der Beschäftigten.
Die Verhinderung von Schmutzkonkurrenz und Lohndumping in Niedriglohnbranchen durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, die auf Antrag der Tarifparteien von den Arbeitsministerien verfügt werden kann, wird aufgrund der Blockadehaltung vieler Arbeitgeberverbände immer schwieriger. Auch die Existenz von Tarifverträgen und ihre mögliche Allgemeinverbindlichkeit bedeuten nicht in jedem Fall hinreichenden Schutz vor Niedriglöhnen: In einer Reihe von Tarifbereichen gibt es tarifliche Stundenlöhne zwischen 6 und 10 Euro.
Vier von fünf Betriebsräten halten eine Flankierung der Tarifpolitik durch einen gesetzlichen Mindestlohn für sinnvoll. Lediglich 9 Prozent halten dies nicht für sinnvoll. Das ergab eine repräsentative Befragung des WSI. In der Mehrzahl der europäischen Länder gibt es - parallel zu tarifvertraglichen Regelungen - gesetzliche Mindestlöhne, die nachweislich positive Wirkungen auf das Einkommensniveau aufweisen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt haben. In Holland und England z. B. ist die Arbeitslosenquote trotz eines gesetzlichen Mindestlohns deutlich niedriger als hierzulande.
Das WSI hat im vergangenen Jahr ein umfangreiches Forschungsprojekt zum Thema "Niedriglöhne, Mindeststandards und Tarifsystem" für das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium abgeschlossen, das sich u. a. auch mit dem Instrument eines gesetzlichen Mindestlohns auseinandersetzt.
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Am 26. Feb. 2004 unter:
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