VCD fordert gesetzliche Regelung
Geplante Entschädigungszahlungen der Bahn nicht ausreichend
Mehr Verbraucherschutz und verbindliche Rechte für Fahrgäste seien im öffentlichen Verkehr längst überfällig, so der VCD. Doch die Fahrgastrechte müssten verbindlich in allen Bussen und Bahnen gleichermaßen gelten und sich auf die gesamte Reisekette beziehen. Carsten Westerholt, Mitglied im VCD-Bundesvorstand, fordert die Regierung dazu auf, Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr endlich gesetzlich zu regeln.
Die von Mehdorn und Künast bekannt gegebenen Details seien vollkommen unbefriedigend, kritisiert der VCD. So wolle die Deutsche Bahn AG den meisten Betroffenen mit Verspätungen unter 60 Minuten, die zudem durch die Bahn AG verschuldet sein müssen, nach wie vor lediglich Kulanzregelungen ohne Rechtsanspruch anbieten. Zudem ist aus Sicht des VCD die Erstattung von 20 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von über 60 Minuten nicht ausreichend. Damit seien einige Fahrgäste in Zukunft sogar schlechter gestellt als bei der bisherigen Gutscheinregelung. In den Niederlanden dagegen gibt es beispielsweise bei Verspätungen zwischen 30 und 59 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 60 Minuten den vollen Fahrpreis.
Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD betonte, dass es bei Fahrgastrechten um die Interessen der Verbraucher geht und nicht um Schutz der Unternehmen vor den Verbrauchern. Daher müssten Versprechungen von Unternehmen im öffentlichen Verkehr endlich verbindlichen Charakter bekommen. Nur wenn Fahrgäste bei Verspätungen, Zugausfällen und anderen mangelhaften Leistungen im öffentlichen Verkehr Anspruch auf angemessene Entschädigung haben, so Tischmann, würden mehr Menschen auf diese Verkehrsmittel umsteigen.
Die geplante Neuregelung bei der Bahn AG beinhaltet neben dem Rechtsanspruch einen weiteren für die Kunden positiven Aspekt: sie greift jetzt auch, wenn Anschlüsse verpasst werden. Wenn der eine ICE 40 Minuten Verspätung hat und daher erst der Anschluß-ICE eine Stunde später erreicht wird, zählen nicht die 40 Minuten Verspätung des ersten, eigentlich verspäteten Zuges, sondern es zählt die Stunde, die der Fahrgast insgesamt zu spät ankommt.
Kunden im Nahverkehr oder von privaten Bahn-Unternehmen müssen allerdings in jedem Fall weiterhin auf Kulanz hoffen, solange es kein Gesetz gibt.
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Am 03. Feb. 2004 unter:
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