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Mehr Transparenz in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

EU-Kommission

Eine wichtige Weichenstellung für eine Offenlegung der Rundfunkgebührenverwendung hat die EU-Kommission mit dem am vergangenen Freitag veröffentlichten Vorschlag für eine Änderung der Finanziellen Transparenzrichtlinie getroffen. Im Falle einer Umsetzung würden ARD und ZDF zu einer getrennten Buchführung für die Verwendung von Gebührenmitteln für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag einerseits und für ihre Ausgaben und Einnahmen im Bereich kommerzieller Aktivitäten andererseits verpflichtet.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die von den Öffentlich-Rechtlichen betriebene Quersubvention ihrer Werbetöchter und anderer kommerzieller Aktivitäten aus Gebührenmitteln und die damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen würden endlich offen gelegt und könnten sich einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle nicht mehr entziehen."

Bis heute führen die privaten Medienunternehmen in Deutschland und anderen EU-Staaten eine Diskussion über die Frage, ob die Rundfunkgebühren eine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts sind. Würden die Politik und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Tatsache endlich anerkennen, müssten ARD und ZDF schon heute eine getrennte Buchführung ihrer Einnahmen und Ausgaben aus Gebühren und kommerziellen Aktivitäten führen und müssten damit die in diesem Bereich bestehenden Quersubventionierungen offen legen. Neben Beschwerden von privaten Rundfunkanbietern aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ist auch eine Beschwerde des VPRT bei der EU-Kommission zur Klärung dieser Frage anhängig.

Aus Sicht von ARD und ZDF liegt bei der Rundfunkgebühr keine staatliche Beihilfe vor, weil sie die Mittel nicht direkt aus dem staatlichen Haushalt, sondern von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhalten. Nach Einschätzung des VPRT handelt es sich mit zwingender Logik schon deshalb um eine staatliche Abgabe, weil die Gebühren hoheitlich als staatliche Zwangsabgabe eingezogen werden und das Nichtzahlen mit Bußgeldern belegt ist.

Der Novellierungsvorschlag der EU-Kommission stellt nun nicht mehr auf den Beihilfebegriff ab, sondern erfasst alle Aufgaben für die Allgemeinheit, für die Unternehmen eine Vergütung erhalten, unabhängig davon, wie diese Vergütung konkret ausgestaltet ist.

Die EU-Kommission gibt den betroffenen Kreisen einen Monat Gelegenheit zur Stellungnahme, danach wird sie über die Umsetzung der Änderung entscheiden.