Umgangsrecht mit Kindern gestoppt
Bundesrat bremst mehr Rechte für leibliche Väter
Nach dem Bundestagsbeschluss sollen künftig alle Personen - insbesondere auch der leibliche Vater - ein Recht auf Umgang mit einem Kind haben, zu denen es eine "sozial-familiäre Beziehung" unterhält oder unterhielt. Zugleich soll ein leiblicher Vater eines Kindes die Vaterschaft des so genannten rechtlichen Vaters anfechten können, wenn letzterer zu dem Kind keine "sozial-familiäre Beziehung" hat. Davon betroffen sind etwa Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, wobei der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater gilt.
Mit der Neuregelung soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Umgangsrecht so genannter "biologischer" Väter - das sind leibliche, aber rechtlich nicht anerkannte Väter - umgesetzt werden. Nach Auffassung des Unions-dominierten Bundesrates ist der Kreis der Umgangsberechtigten in der vom Bundestag beschlossenen Fassung jedoch zu weit gefasst.
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Am 12. Mär. 2004 unter:
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