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Am 11. Dezember wird der Menschenrechtsfilmpreis 2004 verliehen

Ausschreibung

15 Menschenrechtsorganisationen sowie konfessionelle und kommunale Träger haben gemeinsam den DeutschenMenschenrechts- Filmpreis 2004 ausgeschrieben. Zu den Veranstaltern des Preises gehören unter anderen amnesty international Deutschland, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie die deutsche UNESCO-Kommission. Wettbewerbsschluss ist der 1. Oktober 2004. Die Preisverleihung wird am 11. Dezember 2004 während der "Nacht des Menschenrechts-Films" in Nürnberg stattfinden.

Seit 1998 werden in zweijährigem Rhythmus herausragende Produktionen prämiert, die Menschenrechtsverletzungen thematisieren oder Personen und Organisatinen vorstellen, die sich dem Schutz der Menschenrechte widmen.

Der Filmpreis richtet sich an Profis und Amateure. Erstmals sind in diesem Jahr auch interessierte Zuschauer aufgefordert, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen. Sie können Filme, die sie im Fernsehen, im Kino oder bei Veranstaltungen gesehen haben, für den Filmpreis vorschlagen. Auch die Beteiligung von Jugend-Videogruppen und Schulklassen ist erwünscht. Sie erhalten bei ihren Produktionen Unterstützung durch die Veranstalter und werden in einer eigenen Sparte "Amateur" bewertet.

Die Schirmherrschaft des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises hat erneut Wolfgang Thierse übernernommen. "Menschenrechte sind keine abstrakte Angelegenheit", betont der Präsident des Deutschen Bundestages. "Niemand darf gleichgültig wegschauen, wenn Menschen Opfer von Unrecht und Gewalt werden."

Der Jury für Profi-Produktionen gehören Gerd Ruge, Fensehjournalist, Alice Schmidt, Filmemacherin, Maren Niemeyer, Filmemacherin und Fernsehjournalistin, Werner Schneider-Quindeau, Filmbeauftragter der EKD, sowie Peter von Rueden, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, an.