Hundehalter in der Pflicht
Bundesverfassungsgericht kippt Kampfhundegesetz
Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht anhand seiner Rasse definiert werden. Dies bestätigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das der Klage von 85 Hundezüchtern und -haltern stattgegeben hat. Nach wie vor gibt es keine Rechtfertigung für die Anwendung des Zuchtverbotes für bestimmte Hunderassen. Eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit Heimtieren und hier vor allem Hunden ist jedoch unbedingt notwendig.
"Das zeigt nicht zuletzt das Querbeet der unterschiedlichen so genannten Kampfhundeverordnungen der Bundesländer, die in den vergangenen Monaten nach und nach gekippt wurden", erläutert Apel weiter. Im Mittelpunkt des vom Deutschen Tierschutzbund geforderten bundeseinheitlichen Heimtiergesetzes stehen daher folgende Hauptforderungen: "Ein Erlaubnis- und Kontrollvorbehalt für jede Zucht und jeden Handel mit Tieren, welcher auf der Sachkunde des Züchters basiert; die Wesens- und Gesundheitsprüfung für jeden Hund vor seiner Zuchtzulassung, damit verhaltensgestörte, kranke oder defektgezüchtete Tiere ihr Erbgut nicht weitergeben können und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde, die eine sofortige Halterermittlung der Tiere ermöglicht", zählt Wolfgang Apel die wichtigsten Punkte auf.
"Bislang wurde die Ursache der Kampfhundeproblematik nie auf den Umgang mit Tieren bezogen", so der Tierschutzpräsident weiter. "Letztlich waren damit die Hunde die verstoßenen Verlierer." Tierschutzvereine und ihre Tierheime müssen die Folgen der verfehlten Politik ausbaden. Tiere, die bislang aufgrund ihrer Rasse von den Bundesländern als gefährlich eingestuft wurden, wurden zu Tausenden in die Tierheime abgegeben. Die Vermittlungschancen sind gering.
Der Deutsche Tierschutzbund nimmt sich der Problematik durch ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt an. Im Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld (Schleswig-Holstein) werden problematische Hunde intensiv betreut. "Im Mittelpunkt der hier durchgeführten Forschungen steht die Resozialisierung der Hunde durch tiergerechte Erziehung und sachgemäßen Umgang", erläutert Apel das Konzept. "Dieses Projekt verdeutlicht, dass der Mensch die Verantwortung für das Verhalten von Hunden zu tragen hat und auch tragen muss."
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Am 16. Mär. 2004 unter:
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