Pflegeversicherung
TRANSNET führt Musterverfahren gegen zusätzliche Belastungen für Rentner
TRANSNET wird mit Klagen gegen die Neuregelungen bei der Pflegeversicherung für Rentner vorgehen. Diese müssen ab 1. April dieses Jahres den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung selbst aufbringen. "Damit wird in das Eigentumsrecht der Rentner eingegriffen; deshalb werden unsere Mitglieder dagegen klagen", kündigte die stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, an. Nach Auffassung von TRANSNET ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, wie bisher diese Beiträge zur Hälfte zu zahlen.
Ihren Mitgliedern empfiehlt die Gewerkschaft, binnen vier Wochen nach der Zustellung des Bescheids Widerspruch gegen diese zusätzliche Belastung zu erheben. TRANSNET hat dazu Musterwidersprüche erarbeitet, die u.a. auch im Internet abrufbar sind.
"Wir erwarten, dass die Widersprüche abgelehnt werden", erklärte Rusch-Ziemba. Deshalb müsse dann vor den Sozialgerichten geklagt werden. "Mit der Bahnversicherungsanstalt werden wir Musterverfahren durchführen", kündigte die Vize-Chefin der TRANSNET an. Die weiteren Widerspruchsverfahren könnten dann zum Ruhen gebracht werden.
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Am 17. Mär. 2004 unter:
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