Pflegeversicherung

TRANSNET führt Musterverfahren gegen zusätzliche Belastungen für Rentner

Die Transportgewerkschaft TRANSNET wird mit Klagen gegen die Neuregelungen bei der Pflegeversicherung für Rentner vorgehen. Hintergrund: Ab 1. April müssen Rentner den vollen Betrag selbst zahlen. Die Gewerkschaft sieht damit deren Eigentumsrecht verletzt. Mit der Bahnversicherungsanstalt werden Musterverfahren durchgeführt.

TRANSNET wird mit Klagen gegen die Neuregelungen bei der Pflegeversicherung für Rentner vorgehen. Diese müssen ab 1. April dieses Jahres den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung selbst aufbringen. "Damit wird in das Eigentumsrecht der Rentner eingegriffen; deshalb werden unsere Mitglieder dagegen klagen", kündigte die stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, an. Nach Auffassung von TRANSNET ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, wie bisher diese Beiträge zur Hälfte zu zahlen.

Ihren Mitgliedern empfiehlt die Gewerkschaft, binnen vier Wochen nach der Zustellung des Bescheids Widerspruch gegen diese zusätzliche Belastung zu erheben. TRANSNET hat dazu Musterwidersprüche erarbeitet, die u.a. auch im Internet abrufbar sind.

"Wir erwarten, dass die Widersprüche abgelehnt werden", erklärte Rusch-Ziemba. Deshalb müsse dann vor den Sozialgerichten geklagt werden. "Mit der Bahnversicherungsanstalt werden wir Musterverfahren durchführen", kündigte die Vize-Chefin der TRANSNET an. Die weiteren Widerspruchsverfahren könnten dann zum Ruhen gebracht werden.

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