Energiekonzerne
Warnung für Flüssiggas-Kunden vor Abzocke
Viele tankverleihende Firmen spielen ein unsauberes Spiel: Sie schliessen Verträge mit unerlaubt langen Vertragslaufzeiten - zulässig sind zwei Jahre. Viele Verträge enthalten auch unzulässige Preisgleitklauseln. Oder die Kunden werden darüber getäuscht, dass sie den Tank nicht kaufen sondern lediglich mieten. Der Bund der Energieverbraucher hilft betroffenen Flüssiggas-Verbrauchern beim Wechsel zu einem günstigen Anbieter: Durch Musterprozesse und eine Flüssiggas- Anwaltshotline ( 09001 233380, 1,86 €/Min).
Im Preisspiegel im Internet sind besonders günstige Anbieter aufgeführt. Hier lassen sich nochmals hundert bis zweihundert Euro je Tankfüllung sparen.
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Am 23. Mär. 2004 unter:
verbraucherschutzStichworte:
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1500 Kubikmeter indonesisches Sperrholz aus zweifelhaften Quellen in Bremen »
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