Grundrechte
Schily relativiert Menschenrechtsschutz in Zeitungsinterview
Die US-amerikanischen Behörden haben den allermeisten Gefangenen in Guantánamo zwei Jahre nach ihrer Inhaftierung noch nicht mitgeteilt, wessen sie beschuldigt sind. Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass viele der Gefangenen unschuldig in Haft sitzt. Ihnen drohen Prozesse vor Militärgerichten, die den Standards für faire und unabhängige Gerichtsverfahren nicht entsprechen. "Die Vorgehensweise der USA in Guantánamo spricht den internationalen Standards für die Behandlung von Kriegsgefangenen wie auch von Straftätern Hohn", sagte Barbara Lochbihler. "Bei diesem Vorgehen Überlegungen über die Resozialisierbarkeit der mutmaßlichen Täter anzustellen, ist absurd."
Mit seinen Äußerungen hat Schily die Begründung der US-Regierung für die illegale und inhumane Behandlung der Gefangenen in Guantánamo indirekt gerechtfertigt. Den USA zufolge handelt es sich bei den Gefangenen nicht um Kriegsgefangene, sondern um "feindliche" bzw. "ungesetzmäßige Kombattanten". "Diese Kategorie existiert im Völkerrecht nicht", sagte Lochbihler. "Die Menschenrechte gelten für alle Menschen und damit auch für alle mutmaßlichen oder verurteilten Straftäter."
Zugleich wies Barbara Lochbihler Schilys Vorschläge zur Erleichterung der Ausweisung von terrorismusverdächtigen Ausländern zurück. Das geltende Ausländerrecht biete diese Möglichkeiten bereits. Schilys Vorschläge könnten dazu führen, dass Ausländer aus bestimmten Ländern oder Kulturkreisen unter Pauschalverdacht gerieten. Diese könnten dann ohne konkrete Prüfung der Vorwürfe ausgewiesen werden. "Die Aufweichung von Menschenrechtsstandards führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit. Bundesinnenminister Otto Schily wäre gut beraten, gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung eine eindeutige Position zum Menschenrechtsschutz einzunehmen", sagte Lochbihler.
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Am 24. Mär. 2004 unter:
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