60 000 Euro Schadensersatz verlangt

Neues Verfahren von NVA-Strahlenopfern

Ein weiteres Verfahren zu Strahlenschäden durch Radargeräte der Nationalen Volksarmee (NVA) beginnt heute am Landgericht in Frankfurt (Oder). Ein früherer NVA-Soldat verlangt vom Verteidigungsministerium Schadensersatz von mindestens 60 000 Euro. Der Kläger und weitere Betroffene hätten an Radargeräten sowjetischer Bauart gearbeitet, ohne über die Risiken radioaktiver Strahlung aufgeklärt gewesen zu sein, sagte sein Anwalt. Mehrere Zeugen sollen heute vernommen werden.

Ein Berliner Rechtsanwaltbüro vertritt nach eigenen Angaben 190 frühere Soldaten der Volksarmee und 750 Bundeswehrangehörige, die alle an Krebs erkrankt sind. 190 Mandanten seien inzwischen an den Folgen dieser Krankheit verstorben. Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter beziffert die Zahl der Betroffenen auf rund 1800 Bundeswehrsoldaten und etwa 1000 frühere NVA-Angehörige.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!