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Menschenrechte müssen auch für Guantanamo-Häftlinge gelten

Grundlegende Rechte auch für Terroristen

Der FDP-Rechtsexperte Rainer Funke fordert von den USA die Gewährung grundlegender Menschenrechte auch für die mehr als 600 auf Guantanamo Bay Inhaftierten. Es könne nicht angehen, dass den im Anti-Terror-Kampf Gefangenengenommen seit zwei Jahren solche Rechte verweigert werden, so Funke. "Wenn die USA die Einhaltung von Menschenrechten in anderen Ländern einfordern, dann muss dies anders herum auch für die Vereinigten Staaten gelten." Der FDP-Rechtsexperte forderte die Bundesregierung auf, sich für die Menschenrechte der Guantanamo-Häftlinge einzusetzen.

MENSCHENRECHTE

Bei der Frühjahrssitzung der Menschenrechtskommission in Genf müsse Deutschland darauf dringen, das Thema "Behandlung irregulärer Kämpfer" auf die Tagesordnung zu setzen, da auch für die gefährlichsten Terroristen grundlegende Rechte gelten.

Die Begründung der USA, bei den Gefangenen handele es sich um ungesetzliche Kämpfer, hält Funke für nicht zulässig. Im Völkerrecht gebe es keinen solchen Begriff, sagte er. Zudem hätten die Vereinigten Staaten die Genfer Konvention unterschrieben und müssten sich daran messen lassen.

In der Genfer Konvention ist der Schutz von Verwundeten, Kranken und Kriegsgefangenen sowie Zivilpersonen festgelegt. Jeder, der gegen diese Abkommen verstößt, begeht eine Völkerrechtsverletzung. Der Schutz gefangener Soldaten wird vor allem im dritten Abkommen geregelt. Sie stehen demnach unter dem Gewahrsam des feindlichen Landes, das alles dafür tun muss, um den Soldaten trotz ihrer Gefangenschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Guantánamo Bay

Gitmo. Das ist Slang des US-Militärs und bedeutet Guantánamo. Guantánamo Bay ist das wahrscheinlich härteste Gefängnis der Welt. Wie hart, das berichtet David Rose in seinem seiner sorgfältig recherchierten Dokumentation "Guantánamo Bay". Der Untertitel "Amerikas Krieg gegen die Menschenrechte" fasst das Buch sehr passend zusammen. Denn die Ergebnisse von Roses Recherche sind deutlich: Das, was das US-Militär in Guantánamo tut, widerspricht den Menschenrechten - und bleibt dennoch ungeahndet. Denn Guantánamo Bay ist ein rechtsfreier Raum, ein "juristisch schwarzes Loch".

Geographisch gehört das Territorium zu Kuba, wurde aber von den USA 1903 als Folge des spanisch-amerikanischen Krieges in "unbefristete Pacht" genommen. So ist kein Gericht dafür zuständig. Dazu kommt, dass die USA die Inhaftierten von Guantánamo nicht als Kriegsgefangene behandeln. Somit stehen sie nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention. Da sind zum Beispiel Asif Iqbal, Ruhal Ahmed und Safiq Rasul. Die drei Männer gehörten zu den ersten, die Anfang 2002 nach Guantánamo gebracht wurden. Zwei Jahre blieben sie dort. Zwei Jahre, in denen ihre Familien und deren Anwälte verzweifelt versuchten, die Gründe für ihre Inhaftierung gerichtlich prüfen zu lassen. Denn Iqbal, Ahmed und Rasul kommen aus England. Aus verschiedenen, persönlichen Gründen gingen sie im Herbst 2001 nach Pakistan. Als sich abzeichnete, dass Afghanistan angegriffen werden sollte, überschritten sie die Grenze, um dort mit ihrem Geld humanitäre Hilfe zu leisten. Durch eine Kette von Zufällen gelangten sie in das Gefängnis von Schebergan, wurden später amerikanischen Spezialeinheiten übergeben - und konnten froh sein, überhaupt überlebt zu haben. Die Spezialeinheiten brachten sie schließlich nach Guantánamo. Zwar kamen alle der Männer frei. Doch in ihrem Leben ist seitdem nichts mehr wie es vorher war. Über ihre Freilassung wurden sie unmittelbar vorher unterrichtet und damit Wochen später als die Presse.

Dass ein Verhandlungstermin für sie angesetzt war, wussten sie nicht. Noch erschreckender als die Geschichte dieser drei Männer sind aber die Methoden, mit denen die Häftlinge in Guantánamo behandelt werden. Einzelhaft, Unterbringung der Gefangenen in Käfigen, Verhörmethoden, die nach mitteleuropäischem Denken problemlos als Folter durchgehen würden - all das haben die meisten der Inhaftierten in Guantanámo erlebt. Für seine Recherchen hat der Journalist David Rose das Lager mehrfach besichtigt. Er hat auf bereits vorhandene Artikel zurückgegriffen und lange Gespräche mit freigelassenen Häftlingen geführt. Zudem beschaffte er sich interne Dokumente. Intern, aber nicht geheim, darauf legt er Wert. Dennoch ist davon auszugehen, dass zahlreiche Aspekte des Lagers im Dunkeln bleiben, nicht aus mangelhafter Recherche, sondern durch die strikte Geheimhaltung durch das US-Militär. So bleibt weitgehend offen, wie nützlich die Informationen, die das Militär in Guantánamo gewinnt, wirklich sind. Auch die genauen Verhörmethoden werden nicht offengelegt, nicht einmal dem Internationalen Roten Kreuz war es gestattet, alle Teile des Lagers ohne Einschränkungen zu besuchen.

"Guantánamo Bay" von David Rose ist erschienen im S. Fischer-Verlag. Die Taschenbuchausgabe hat 191 Seiten und kostet 14,90 Euro.

Am 11. Okt. 2004 unter: nachrichten

Genfer Konventionen

Wegen gravierender Verstöße gegen die Genfer Konventionen hat ein US-Bundesgericht erstmals einen Sonderprozess gegen einen Guantanamo-Häftling als ungesetzlich bezeichnet und gestoppt. Wie die Tagesschau am Dienstag berichtete, wies Richter Robertson alle Anträge der US-Regierung zurück. "Er hat entschieden, dass eine der grundsätzlichen Regeln für Militärgerichte die Möglichkeit für einen Angeklagten sein muss, die vorliegenden Beweise gegen ihn einzusehen", erklärte der Verteidiger des jeremitischen Staatsbürgers Salim Achmed Hamdam. Genau das sei weder in den bisher vier geplanten Militärtribunalen vorgesehen noch in den gleichzeitig stattfindenden so genannten Statusanhörungen gegen alle Guantanamo-Häftlinge, in denen geklärt werden soll, ob sie tatsächlich illegale Kämpfer sind und in Haft bleiben müssen. Die ersten Militärtribunale seit dem 2. Weltkrieg wurden somit für illegal erklärt.

Hamdam wird vorgeworfen, er sei der Fahrer Osama bin Ladens und an der Planung von Terroraktionen beteiligt gewesen. Für das amerikanische Militär ein klarer Beweis, dass Hamdan ein illegaler feindlicher Kämpfer ist, der nicht unter dem Schutz der Genfer Konventionen steht und deshalb auch nicht alle Rechte eines Kriegsgefangenen genießt. Dies verstößt laut Richter Robertson gegen amerikanisches Recht.

Die Militärs rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass viele der Beweise wichtig für die nationale Sicherheit und deshalb geheim seien, berichtete die Tagesschau. Kein Argument, entschied Richter Robertson. Das Recht auf einen fairen Prozess müsse unter allen Umständen gewahrt bleiben. Für Zivilanwalt Neal Katyal ein klarer Sieg, der nur auf den ersten Blick ausschließlich den Fall Hamdan betreffe. "Der Geist dieses Urteils betrifft potentiell alle Verfahren, die in Guantanamo Bay angesetzt sind."

Das US-amerikanische Justizministerium hat denn auch prompt reagiert auf diesen jüngsten Rückschlag für die Bush-Administration: Wir widersprechen diesem Urteil energisch, hieß es in einem Statement von Pressesprecher Mark Corallo. Der Richter stelle Terrorismus auf eine Stufe mit legitimen Mitteln der Kriegsführung. Das Justizministerium beantragte, Robertsons Entscheidung auszusetzen und will so schnell wie möglich in Berufung gehen. Bis darüber entschieden ist, liegen die Verhandlungen in Guantanamo auf Eis.

Am 10. Nov. 2004 unter: nachrichten

Grausamkeiten auf Kuba

Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantánamo sind nach einem vertraulichen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Opfer von Mißhandlungen geworden, die "Folter gleichkommen". Das berichtete die "New York Times" unter Berufung auf einen Regierungsvermerk, der in Washington zu dem Bericht des IKRK angefertigt worden sei. Der Bericht des Roten Kreuzes gebe die Eindrücke eines Inspektionsteams wieder, welches das - auf Kuba gelegene - US-Militärgefängnis in Guantánamo, in dem etwa 550 angebliche Terroristen festgehalten werden, im Juni dieses Jahres besucht habe, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die Inspektoren kritisieren demnach, dass das US-amerikanische Militär mit Unterstützung von Ärzten und medizinischem Personal in Guantánamo ein Verhörsystem geschaffen habe, das nicht anders bezeichnet werden könne als ein "planvolles Gefüge grausamer, ungewöhnlicher und demütigender Behandlung und als eine Form der Folter". Das Pentagon habe die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Das Militärgefängnis werde "sicher, human und professionell betrieben".

Die Inspektoren des IKRK hätten kritisiert, dass Ärzte und medizinisches Personal auf dem Militärstützpunkt daran mitgewirkt hätten, Häftlinge auf Verhöre vorzubereiten und damit eklatant gegen die Regeln medizinischer Ethik verstoßen hätten. Nach dem Bericht der "New York Times" haben Mediziner Verhörpersonen mit Informationen über die psychische Verfassung von Gefangenen und deren besondere Verletzlichkeit bei Verhören versorgt. Meist sei dies durch ein Team von Psychologen geschehen, die die "Ermittler" beraten hätten.

Zu den Verhörmethoden in Guantanamo heiße es in dem Bericht des IKRK, die Gefangenen seien über lange Zeit Lärm und lauter Musik in kalten Räumen ausgesetzt worden. Außerdem seien sie "in einigen Fällen" geschlagen worden.

Am 08. Dez. 2004 unter: nachrichten

Bush-Besuch in Deutschland

Amnesty International (ai) hat den Bundeskanzler aufgefordert, sich bei Bush für eine menschenrechtsgemäße Behandlung der Inhaftierten in Guantánamo einzusetzen: Unabhängige Gerichte müssten unverzüglich über deren Status entscheiden. Die Gefangenen müssten angeklagt oder sofort freigelassen werden. Unschuldig Inhaftierte müssten angemessen entschädigt werden. An alle Staats- und Regierungschefs der EU hat ai appelliert, das bisherige Schweigen zu Guantánamo und den Foltervorwürfen zu brechen. U. a. sollen sie Bush bei seinem Besuch in Brüssel an das absolute Folterverbot erinnern.

Nach wie vor sitzen über 550 Gefangene im "rechtlichen Niemandsland" von Guantánamo ein, wie ai in einem Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich des bevorstehenden Deutschland-Besuchs des US-Präsidenten George W. Bush feststellt. "Guantánamo hat Prinzip: Seit über drei Jahren missachtet die US-Regierung eklatant völkerrechtliche Grundsätze, wenn sie diese Menschen ohne Anklage, ohne anwaltliche Vertretung, ohne Besuchsmöglichkeit, unter entwürdigenden Bedingungen festhält und foltert oder misshandelt", sagte ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler.

ai wirft den USA vor, die Menschenrechte im Namen ihres "Kriegs gegen den Terror" ungebrochen zu verletzen. Die anhaltende internationale Kritik und selbst Niederlagen vor US-Gerichten hat die US-Regierung bislang weitgehend ignoriert. Die zahlreichen Vorwürfe, in US-Militärbasen wie Guantánamo, Bagram oder Diego Garcia werde gefoltert, wie auch die skandalösen Folterfälle im Bagdader Abu-Ghraib-Gefängnis sind bisher nicht unabhängig untersucht worden. Gleiches gilt für Entführungen von Verdächtigen und die geheimen Verlegungen von Gefangenen. Hierzulande ist zuletzt der Fall des Deutschen libanesischer Herkunft Khaled el Masri bekannt geworden, der angeblich vom US-Geheimdienst in Mazedonien verschleppt worden war.

Im Falle des Bremer Murat Kurnaz solle der Bundeskanzler darauf dringen, dass Anwalt Bernhard Docke seinen Mandanten endlich besuchen darf. Die US-Behörden müssten erklären, welcher Vergehen sie Kurnaz verdächtigen und entweder ein faires Verfahren gegen ihn eröffnen oder ihn sofort freilassen.

Am 17. Feb. 2005 unter: nachrichten

"Krieg gegen Terror"

Im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay wird gefoltert. Dafür hat die UNO nach eigenen Angaben verlässliche Informationen. UN-Menschenrechtsexperten kritisierten, sie hätten seit über drei Jahren trotz mehrfacher Anfragen keinen Zugang zu dem Gefangenenlager erhalten. Auch die internationale Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) sieht die Folter jetzt als erwiesen an, teilte sie am Freitag mit. Die US-Regierung müsse jetzt offen legen, wie viele Menschen sie an welchen Orten der Welt unter Missachtung der Menschenrechte festhalte, forderte amnesty. "Wir wissen, dass Guantánamo nur die Spitze des Eisbergs ist", erklärte die Organisation. Es gebe "ein ganzes Archipel" von US-kontrollierten Gefangenenlagern. Sie seien "aller rechtsstaalichen Kontrolle und völkerrechtlichen Normen entzogen." In ihnen herrschten Bedingungen wie auf Guantánamo.

Das Gefangenenlager in Guantánamo müsse unverzüglich geschlossen werden, forderte amnesty international. Die über 500 Gefangenen seien "vor ein ordentliches Gericht zu stellen oder freizulassen".

amnesty international verwies auch auf das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK), das im Januar "in einer für die Organisation ungewöhnlichen Offenheit" die Bedingungen im Lager Guantánamo kritisiert habe. Die New York Times habe zudem am 22. Juni einen vertraulichen IKRK-Bericht zitiert. Darin werde die Behandlung der Gefangenen bei Verhören als "eine Form der Folter" bewertet. amnesty international sah sich durch diese Einschätzungen in ihren Informationen bestätigt. Die Menschenrechtsorganisation fordert, dass alle Vorwürfe unabhängig untersucht werden.

Dawid Danilo Bartelt, Sprecher der deutschen ai-Sektion, sagte, eine Mischung "aus Zynismus und Unwahrheiten" präge die derzeitige Verteidigungsstrategie der US-Regierung gegen die lauter werdende Kritik an Guantánamo. "Zu behaupten, die Gefangenen würden besser behandelt als bei jeder anderen Regierung der Welt, ist absurd." Auch die Einladung Bushs an die Kritiker, sich in Guantánamo selbst ein Bild zu machen, sei offenkundig ein PR-Trick gewesen.

Laut amnesty international haben weder UN-Experten, darunter der UN-Sonderberichterstatter über Folter, noch Menschenrechtsorganisationen bislang Zugang zu den US-Gefangenenlagern in Guantánamo, Irak und Afghanistan erhalten. Die UNO-Menschenrechtsexperten fordern nach eigenen Angaben seit 2002 Zugang zum Lager Guantánamo Bay.

Am 24. Jun. 2005 unter: nachrichten

Guantanamo

Ein US-Bezirksgericht hat die Inhaftierung von Verdächtigen in Guantanamo für illegal erklärt. Derweil erhielt der dort inhaftierte in Bremen lebende Türke, Mehmet Kurnaz zum dritten Mal Besuch von seinem amerikanischen Anwalt, Baher Azmy. In einem Interview mit Tagesschau.de berichtet der Bremer Anwalt von Kurnaz, Bernhard Docke über die Haftbedingungen in Guantanamo und die amerikanische Militärjustiz.

In dem Interview berichtet Docke, dass Kurnaz alle Arten von Gemeinheiten erfahren habe: dass ihm ein Gewehr an den Kopf gehalten wurde, mit der Ankündigung, er werde erschossen; dass er an den Händen aufgehängt wurde, mit Gewichten an den Füßen; dass sein Kopf in Wasser getaucht und eine Ertränkung simuliert wurde; dass er Schläge bekommen habe und sexuell gedemütigt worden sei.

Bei seinem aktuellen Besuch habe Baher Azmy keine neuen Folterspuren festgestellt. Auf die Frage der Redakteurin Sabine Klein, wie Kurnaz die inzwischen fast vierjährige Inhaftierung aufnehme und ob er einen Hass auf den Westen entwickelt habe, antwortete Docke: "Mein Kollege teilt mir mit, dass Kurnaz in keiner Weise verbittert oder hasserfüllt ist, sondern dass er das Ganze mit einem gewissen Galgenhumor trägt. Er ist natürlich zunehmend frustriert, dass sich so wenig tut, aber es ist nicht so, dass er die Amerikaner oder die westliche Welt verteufelt."

Die Aussagen, die Baher Azmy von Kurnaz erhalten hat, unterliegen im übrigen der Geheimhaltung. Diese müsse er - so Docke im Internview - in schriftlicher Form einem Ausschuss des Pentagons vorlegen. Innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen entscheide das Pentagon, ob die Unterlagen freigegeben werden dürften oder nicht. "Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Angeklagtem, wie wir es hier kennen, ist dort also nicht gewährleistet."

Das US-Bezirksgericht, das sich mit den Fällen von Guantanamo befasst hat, hat entschieden, dass die Inhaftierungen dort illegal seien. Auch gegen Kurnaz selbst lägen keine Haftgründe vor. Die US-Regierung hat Berufung eingelegt. Der Prozess geht nun in die nächste Instanz - und die Gefangenen bleiben ohne ordentliche Gerichtsverhandlung in Guantanamo.

Am 26. Jul. 2005 unter: nachrichten

Geheime Haftzentren weltweit

Guantánamo ist nach Ansicht von Amnesty International (ai) "nur die Spitze eines Eisbergs": "US-amerikanische Geheimdienste verschleppen Menschen in geheime Haftzentren auf der ganzen Welt, misshandeln und foltern sie", erklärte die Menschenrechtsorganisation am Mittwoch. Dabei bedienten sich die US-Dienste der Unterstützung anderer Länder, so ai anlässlich der Veröffentlichung eines Berichtes über zwei "Verschwundene". Die Menschenrechtler kritisierten, geheime Haft widerspreche internationalem Recht und erleichtere Folter.

Die Menschenrechtler fassten die Erlebnisse von Salah Nasser Salim Ali und Muhammad Faraj Ahmed Bashmilah zusammen. Die 27- und 37-jährigen Jemeniten verbrachten nach Angaben der Menschenrechtler über eineinhalb Jahre in geheimer Haft, ohne zu wissen, wo sie sind, ohne Kontakt zu ihren Familien oder Anwälten, ohne Tageslicht zu sehen, die meiste Zeit an Händen und Füßen gefesselt. Beide sitzen nach ai-Angaben jetzt in einem Gefängnis im Jemen, wo die Menschenrechtler mit ihnen sprechen konnten.

"Wir müssen davon ausgehen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und die USA weiterhin zahlreiche Häftlinge an unbekannten Orten festhalten", sagte Ferdinand Muggenthaler, Amerika-Experte bei ai. "Geheime Haft widerspricht internationalem Recht und erleichtert die Anwendung von Folter." Muggenthaler forderte die USA und andere Länder auf, diese "Praxis des Verschwindenlassens" sofort zu stoppen. "Die US-Regierung muss die Identität aller geheimen Gefangenen offen legen, sie freilassen oder in einem fairen Verfahren anklagen", forderte Muggenthaler.

Die befreundeten Jemeniten Salah Nasser und Muhammad Faraj lebten nach ai-Angaben in Indonesien . Salah Nasser sei dort im August 2003 verhaftet worden, Muhammad Faraj zwei Monate später in Jordanien. Salah Nasser sei nach Jordanien geflogen worden. Beide Männer seien nach eigenen Angaben zunächst vier Tage lang vom jordanischen Geheimdienst gefoltert worden. Anschließend hätten sie an unbekannten Orten mehr als 18 Monate in Einzelhaft unter US-amerikanischem Kommando verbrachten. Während der ganzen Zeit hätten die beiden nicht gewusst, dass der jeweils andere auch verhaftet worden war. Die Beschreibungen der Gefängnisse lassen nach Einschätzung von amnesty die Vermutung zu, dass sich beide die ganze Zeit über an denselben - unterirdischen - Orten befanden. Sie seien 24 Stunden am Tag mit westlicher Musik beschallt und täglich von US-Personal verhört worden. Im Mai dieses Jahres seien beide in den Jemen überstellt worden – unter der Auflage an die jemenitischen Behörden, beide in Haft zu nehmen.

Am 03. Aug. 2005 unter: nachrichten

Washington

Am 8. September wird sich ein Berufungsgericht in der US-Hauptstadt Washington mit dem Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz befassen. Seit mehr als dreieinhalb Jahren sitzt der aus Bremen stammende türkische Staatsbürger Murat Kurnaz im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba. Der US-amerikanische Anwalt von Kurnaz, Baher Azmy, wird an der Verhandlung teilnehmen. Es handelt sich um ein Sammelverfahren für mehr als 50 Kläger. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist 45 bis 60 Tage nach der mündlichen Verhandlung zu rechnen. Amnesty International (ai) fordert, Murat Kurnaz sofort freizulassen oder ihn vor einem ordentlichen Gericht anzuklagen.

"Der Fall ist ein besonders deutliches Beispiel für die fortgesetzte Menschenrechtsverletzung in Guantánamo. Trotz entsprechender Gerichtsurteile ist die US-Regierung immer noch nicht bereit, die Gefangenen fair und menschenwürdig zu behandeln", meint Sumit Bhattacharyya von Amnesty international in einer Presseerklärung.

Die US-Regierung hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Richterin Hens Green vom Bundesbezirksgericht in Washington eingelegt. Green hatte am 31. Januar 2005 entschieden, dass die Inhaftierung der Kläger die Genfer Konventionen und die US-Verfassung verletzten. Zu Kurnaz stellte sie fest, es gebe keine Beweise, dass Kurnaz "den bewaffneten Kampf gegen die Vereinigten Staaten aufnehmen wollte oder sonst wie beabsichtigte, amerikanische Interessen anzugreifen."

"Mein Kollege Azmy und ich hoffen, dass das Berufungsgericht die Entscheidungsgründe von Richterin Green bestätigt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir erneut den Obersten Gerichtshof bemühen", sagte der Bremer Anwalt von Kurnaz, Bernhard Docke.

Am 07. Sep. 2005 unter: nachrichten

Forderung nach Rechtsbeistand

Mindestens 128 Gefangene sollen sich derzeit an einem Hungerstreik auf dem Marinestützpunkt der USA auf Guantánamo beteiligen. Sie fordern unter anderem den juristischen Beistand von Rechtsanwälten ihrer Wahl. Der Hungerstreik begann am 8. August und weitet sich seitdem offenbar immer weiter aus.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die USA in Afghanistan moslemische Männer, denen sie terroristische Aktivitäten vorwerfen, gefangen genommen und auf ihren Marinestützpunkt auf Guantánamo(Kuba) gebracht. Inzwischen sind es mehr als 500 Männer.

Die USA betrachten die Inhaftierten als "Kriegsgefangene", für die rechtliche Vorschriften des zivilen Strafrecht nicht gelten würden, sondern nur das Militärstrafrecht, verschärft durch die Bedingungen eines "Krieges gegen den Terror". Einige Gerichte in den USA haben inzwischen die Internierung auf Guantánamo als illegal bezeichnet, der diesbezügliche Rechtsstreit ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Bereits im Juli hatte es eine erste Hungerstreikaktion von Internierten auf Guantanamo gegeben, die beendet wurde, nachdem das Pentagon zugesagt hatte, mit den Internierten zu sprechen und ihre Prozesse zu beschleunigen. Diese Versprechen wurden nach Aussagen der Gefangenen nicht eingehalten. Auch hätte das Pentagon auf keine Beschwerden wegen Misshandlungen reagiert.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty interntional, aber auch Institutionen der Vereinten Nationen haben wiederholt massive Menschenrechtsverletzungen auf dem Militärstützpunkt dokumentiert. Sie fordern, dass das Internierungslager geschlossen wird und die Gefangenen entweder sofort freigelassen werden oder aber einen fairen Prozess erhalten.

Zur Zeit sollen sich 22 Hungerstreikende im Militärhospital befinden, 13 werden offenbar durch Sonden ernährt, die übrigen intravenös. Das Center of Constitutional Rights, das viele Gefangene von Guantanamo juristisch vertritt, veröffentlichte in New York Appelle zugunsten der Angeklagten, da diese "wegen Erschöpfung zu sterben drohen, wenn sie nicht angehört werden."

Am 16. Sep. 2005 unter: nachrichten

Menschenrechte

Mehrere hungerstreikende Gefangene im US-Lager Guantánamo auf Kuba befinden sich nach Angaben von Amnesty International in kritischem Zustand. Die Menschenrechtsorganisation beruft sich auf Berichte von Anwälten, die das Lager kürzlich besucht hatten. Das Lager soll unzureichend ausgestattet sein, um die Hungerstreikenden angemessen medizinisch zu betreuen. Mehrere Gefangene seien in ihren Zellen kollabiert und hätten Blut erbrochen. Amnesty fordert, dass die Gefangenen von unabhängigen medizinischen Experten untersucht werden dürfen.

"Das US-Militär verharmlost den Hungerstreik systematisch, um internationale Kritik zu vermeiden", sagte Ferdinand Muggenthaler, USA-Experte von Amnesty international. "Erst leugneten sie noch zwei Wochen nach dem Beginn des Hungerstreiks im Juli, dass es einen solchen überhaupt gibt. Jetzt spielen sie die Zahl der Hungerstreikenden und ihren ernsten Zustand herunter. Das beweist wieder einmal, wie undurchsichtig die Politik und Praktik des ‚Kriegs gegen den Terror’ ist."

Am Hungerstreik sollen laut Amnesty rund 210 Gefangene teilnehmen. Das US-Verteidigungsministerium spricht von lediglich 36 Gefangenen.

Am 26. Sep. 2005 unter: nachrichten

"Gefoltert und mißhandelt"

Der seit fast vier Jahren auf dem US-Stützpunkt Guantánamo Bay inhaftierte Bremer Türke Murat Kurnaz darf nach seiner Entlassung in die Hansestadt zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Bremen entschied am Mittwoch, dass die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung von Kurnaz nicht erloschen ist. Nach Ende der Haft habe er drei Monate Zeit, nach Bremen zurückzukehren. Damit stellte sich das Gericht gegen die Auffassung von Bremens Innensenator Thomas Röwekamp, der Kurnaz die Wiedereinreise verwehren wollte. Die Bremer Innenbehörde hatte Kurnaz Aufenthaltserlaubnis für erloschen erklärt, weil dieser sich länger als sechs Monate im Ausland aufhielt, ohne eine Fristverlängerung zu beantragen. "Dies war ihm verständlicherweise von Guantánamo aus nicht möglich", schreibt Amnesty International in einer Pressemitteilung.

Der Vorsitzende Richter Hans-Michael Wollenweber sagte, Kurnaz habe vor seiner Ausreise im Herbst 2001 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gehabt. Zwar sehe das Ausländergesetz vor, dass ein Ausländer nach einem halben Jahr außerhalb Deutschlands seine Aufenthaltsgenehmigung verliert, wenn kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird. Bei der Reise von Kurnaz seien aber Umstände eingetreten, die ihn daran gehindert hätten, rechtzeitig zurückzukehren oder einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.

Kurnaz müsse daher so gestellt werden, als ob er einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Das Innenressort hat noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Amnesty international (ai) begrüßte die Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts. "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht die Entscheidung von Bremens Innensenator Thomas Röwekamp korrigiert hat", sagte Ferdinand Muggenthaler, der bei Amnesty für Guantánamo zuständig ist. Damit sei klar gestellt, dass die illegale Inhaftierung in Guantánamo in Deutschland nicht nachträglich legitimiert wird.Der 22jährige Kurnaz ist in Bremen geboren und aufgewachsen, jedoch türkischer Staatsbürger. Im Oktober 2001 reiste er nach Pakistan. Dort wurde er nach Darstellung von Amnesty als angebliches Al Qaida-Mitglied festgenommen. Seit Anfang 2002 werde er in Guantánamo festgehalten – "ohne Anklage, ohne Gerichtsurteil, abgeschnitten von der Außenwelt". Der US-Militärgeheimdienst habe mittlerweile eingeräumt, dass es keine Hinweise auf eine terroristische Betätigung von Kurnaz gebe.

Nach Aussage des US-Anwalts Professor Baher Azmy, der Kurnaz bisher drei Mal in Guantánamo besucht hatte, ist dieser in US-Gefangenschaft gefoltert und schwer misshandelt worden.

Am 30. Nov. 2005 unter: nachrichten

"Lückenlose Aufklärung"

Nach Recherchen der "Tagesschau" besteht der Verdacht, dass sich Soldaten der Bundeswehr bei Angehörigen von Guantanamo-Häftlingen als Journalisten ausgegeben und anschließend einen nachrichtendienstlichen Bericht erstellt haben. Im Juli 2003 hätten in Bosnien-Herzegowina zwei angebliche Journalisten Anela Kobilica, deren Mann seit Januar 2002 im US-Gefangenenlager Guantanamo einsitze, besucht. In der Annahme, deutsche Reporter vor sich zu haben, habe die Frau bereitwillig Auskunft gegeben und Dokumente zur Verfügung gestellt. Doch es sei kein Artikel erschienen, stattdessen sei am selben Tag bei der in Bosnien-Herzegowina stationierten Bundeswehr ein in deutsch verfasster Geheimdienstbericht aufgetaucht.

Der "Supplementary Intelligence Report" (Ergänzender Geheimdienstbericht) wurde laut Tagesschau vom Field Humint Team angefertigt. Mitglieder dieser Gruppe sollten in Uniform Befragungen durchführen, um so Erkenntnisse über die Einsatzgebiete der Bundeswehr zu erhalten. Der Bericht, der am 16. Juli 2003 in Rajlovac geschrieben worden sei, enthalte neben einer Inhaltsangabe des Gesprächs, detaillierte Angaben zu Kobilicas Lebensumständen, Fotos von Dokumenten und Briefen aus Guantanamo sowie die Aufnahmen der damals vier und fünf Jahre alten Töchter.

Das Verteidigungsministerium gab laut Tagesschau zunächst an, von dem Vorfall nichts zu wissen. Doch nach mehrfacher Nachfrage und Nachforschungen bei der Bundeswehr, habe es schließlich geheißen: Grundsätzlich könne zu Sachverhalten, die Gegenstand anhängiger disziplinarer Ermittlungen sein können, keine Stellung genommen werden.

Wie üblich bei derartigen Vorfällen wurde auch in Folge des Tagesschau-Berichts von verschiedenen Seiten wieder eine "lückenlose Aufklärung" gefordert. Wie üblich bei derartigen Vorwürfen sicherte der Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan am Rande eines Truppenbesuchs in Afghanistan zu, die Vorwürfe würden jetzt "intensiv untersucht". Man müsse aber abwarten, bis die Untersuchung abgeschlossen sei. Wie üblich könnte auch dieses Mal die "brutalstmögliche Aufklärung" wiederum dazu führen, dass die Öffentlichkeit am Ende so schlau ist wie zuvor.

BKA wusste angeblich von Folter-Vorwürfen seit 2004

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" bereits seit August 2004 über Foltervorwürfe im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen in Deutschland lebende "Islamisten" informiert. Das Blatt bezieht sich dabei in der Donnerstagausgabe auf ein ihm vorliegendes Schreiben eines Anwalts, der sowohl das Bundesinnenministerium als auch das BKA vertrete.

Nach Darstellung der Zeitung soll der BKA-Beamte Ralph Trede im Herbst 2002 an einer Aktion gegen zwei angebliche Al-Quida-Mitglieder im Libanon teilgenommen und dort Hinweise darauf bekommen haben, dass die Verdächtigen von kooperierenden libanesischen Sicherheitsbeamten mit Stromstößen gegen die Hoden gefoltert worden seien. Der Anwalt des BKA schreibe dazu: "Tatsächlich hat Ralph Trede einen entsprechenden Hinweis erstmals im August 2004, und zwar im Rahmen eines gegen ihn bereits seit April 2003 laufenden Disziplinarverfahrens gegeben."

Das BKA widersprach nach Angaben der Zeitung Vorwürfen, nach denen es einen Zusammenhang zwischen diesem Hinweis des Beamten und dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren gibt.

Am 22. Dez. 2005 unter: nachrichten