Grundlegende Rechte auch für Terroristen
Menschenrechte müssen auch für Guantanamo-Häftlinge gelten
Bei der Frühjahrssitzung der Menschenrechtskommission in Genf müsse Deutschland darauf dringen, das Thema "Behandlung irregulärer Kämpfer" auf die Tagesordnung zu setzen, da auch für die gefährlichsten Terroristen grundlegende Rechte gelten.
Die Begründung der USA, bei den Gefangenen handele es sich um ungesetzliche Kämpfer, hält Funke für nicht zulässig. Im Völkerrecht gebe es keinen solchen Begriff, sagte er. Zudem hätten die Vereinigten Staaten die Genfer Konvention unterschrieben und müssten sich daran messen lassen.
In der Genfer Konvention ist der Schutz von Verwundeten, Kranken und Kriegsgefangenen sowie Zivilpersonen festgelegt. Jeder, der gegen diese Abkommen verstößt, begeht eine Völkerrechtsverletzung. Der Schutz gefangener Soldaten wird vor allem im dritten Abkommen geregelt. Sie stehen demnach unter dem Gewahrsam des feindlichen Landes, das alles dafür tun muss, um den Soldaten trotz ihrer Gefangenschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
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Am 25. Mär. 2004 unter:
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