Grundlegende Rechte auch für Terroristen

Menschenrechte müssen auch für Guantanamo-Häftlinge gelten

Der FDP-Rechtsexperte Rainer Funke fordert von den USA die Gewährung grundlegender Menschenrechte auch für die mehr als 600 auf Guantanamo Bay Inhaftierten. Es könne nicht angehen, dass den im Anti-Terror-Kampf Gefangenengenommen seit zwei Jahren solche Rechte verweigert werden, so Funke. "Wenn die USA die Einhaltung von Menschenrechten in anderen Ländern einfordern, dann muss dies anders herum auch für die Vereinigten Staaten gelten." Der FDP-Rechtsexperte forderte die Bundesregierung auf, sich für die Menschenrechte der Guantanamo-Häftlinge einzusetzen.

Bei der Frühjahrssitzung der Menschenrechtskommission in Genf müsse Deutschland darauf dringen, das Thema "Behandlung irregulärer Kämpfer" auf die Tagesordnung zu setzen, da auch für die gefährlichsten Terroristen grundlegende Rechte gelten.

Die Begründung der USA, bei den Gefangenen handele es sich um ungesetzliche Kämpfer, hält Funke für nicht zulässig. Im Völkerrecht gebe es keinen solchen Begriff, sagte er. Zudem hätten die Vereinigten Staaten die Genfer Konvention unterschrieben und müssten sich daran messen lassen.

In der Genfer Konvention ist der Schutz von Verwundeten, Kranken und Kriegsgefangenen sowie Zivilpersonen festgelegt. Jeder, der gegen diese Abkommen verstößt, begeht eine Völkerrechtsverletzung. Der Schutz gefangener Soldaten wird vor allem im dritten Abkommen geregelt. Sie stehen demnach unter dem Gewahrsam des feindlichen Landes, das alles dafür tun muss, um den Soldaten trotz ihrer Gefangenschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

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